A Guide To M&A Representations And Warranties Insurance In Mergers And Acquisitions

By Richard D. Harroch, David E. Weiss, and Richard V. Smith

Es gibt einen signifikanten Trend in der Verwendung von M&A representations and warranties insurance in mergers and acquisitions of privately held companies. Sowohl strategische Erwerber als auch Private-Equity-Käufer sind zunehmend bereit, eine solche Versicherung für ihre Akquisitionen zu nutzen, was sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer bei einer Akquisition erhebliche Vorteile bringt.

Zunächst sind Zusicherungen und Gewährleistungen des Verkäufers wichtige Bestandteile einer Akquisitionsvereinbarung und werden von den Parteien oft intensiv ausgehandelt. Bei einer herkömmlichen M&A-Transaktion verpflichtet sich der Verkäufer (oder seine Anteilseigner), den Käufer (vorbehaltlich von Obergrenzen, Ausschlüssen und Fristen) für Verstöße gegen die Zusicherungen und Gewährleistungen des Verkäufers zu entschädigen. Häufig wird die Entschädigung durch die Hinterlegung eines Teils der ansonsten beim Abschluss zu zahlenden Erlöse (in der Regel 10 % bis 15 % für ein bis zwei Jahre) abgesichert. Durch den zunehmenden Einsatz von Repräsentations- und Gewährleistungsversicherungen wird diese traditionelle Struktur geändert oder aufgehoben.

Repräsentations- und Gewährleistungsversicherungen, ihre Vorteile, der Umfang der Deckung und die Ausschlüsse sowie andere wichtige Fragen. © alphaspirit – Adobe Stock

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen, ihre Leistungen, den Umfang der Deckung und die Ausschlüsse sowie andere wichtige Fragen.

Was ist eine Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen?

Die Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen ist eine Versicherungspolice, die bei Fusionen und Übernahmen eingesetzt wird, um sich gegen Verluste zu schützen, die sich aus der Verletzung bestimmter Zusicherungen des Verkäufers im Übernahmevertrag ergeben.

Die wichtigsten Punkte solcher Versicherungspolicen sind folgende:

  • Der Versicherer erhebt für die Ausstellung der Police eine Gebühr (die „Prämie“), in der Regel 2 bis 3 % der Deckungssumme. Beträgt die Deckungssumme der Police beispielsweise 20 Millionen Dollar, kann die Prämie 400.000 bis 600.000 Dollar betragen. Die Versicherer verlangen in der Regel eine Mindestprämie von 150.000 bis 200.000 $. Die Prämie für solche Policen ist in letzter Zeit gesunken, da immer mehr Wettbewerber auf den Markt drängen. Der Versicherer erhebt außerdem eine Zeichnungsgebühr, die bei Geschäften über 50 Mio. $ bis zu 50.000 $ betragen kann. Außerdem müssen Prämiensteuern an den Staat des Wohnsitzes des Käufers gezahlt werden. In einigen Fällen kann auch eine Versicherungsmaklergebühr anfallen.
  • Die Deckung der Police entspricht in der Regel einem Dollarbetrag in Höhe von 10 % des M&A-Kaufpreises.
  • Die Police sieht einen Selbstbehalt vor, der von der Deckung ausgeschlossen ist (der „Selbstbehalt“), in der Regel ein Minimum von 1 % des M&A-Kaufpreises.
  • Es gibt „Standard“-Ausschlüsse für die Deckung; beispielsweise deckt die Versicherung keine Vertragsverletzungen durch den Verkäufer oder Kaufpreisanpassungen ab, und es kann speziell zugeschnittene Ausschlüsse geben, die auf den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung/des Underwritings der Versicherungsgesellschaft basieren.
  • Nicht alle Zusicherungen und Gewährleistungen des Verkäufers sind abgedeckt (siehe „Die Grenzen und Ausschlüsse der Deckung“ unten).
  • Der Käufer oder der Verkäufer kann die versicherte Partei sein, aber in 90 % der Fälle ist der Versicherte der Käufer.
  • Die Prämie ist in der Regel eine einmalige Gebühr, die im Voraus gezahlt wird.
  • Die Laufzeit der Police beträgt in der Regel 3 bis 6 Jahre und wird mit dem Versicherer ausgehandelt.

Das typische Verfahren für den Abschluss einer Repräsentations- und Garantieversicherung

Das Verfahren für den Abschluss einer Police beginnt in der Regel damit, dass sich der Käufer oder Verkäufer an einen Versicherungsmakler wendet, der Angebote von Versicherern einholt. Es muss ein Antrag auf Versicherung ausgefüllt werden.

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen und Dokumente aufgeführt, die der Versicherer überprüfen möchte:

  • Die beteiligten Parteien
  • Die gewünschte Deckungssumme
  • Die Form des Kaufvertrags, insbesondere Art und Umfang der Zusicherungen und Garantien des Verkäufers
  • Der Online-Datenraum des Verkäufers
  • Die Due-Diligence-Berichte des Käufers über den Verkäufer
  • Der Offenlegungsbogen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag

Das Verfahren besteht in der Regel aus zwei Teilen: (i) eine erste unverbindliche Interessensbekundung, die nichts kostet, und dann (ii) ein Underwriting-/Due-Diligence-Verfahren, das die Zahlung einer Upfront-Underwriting- oder Due-Diligence-Gebühr erfordert (in der Regel 15.000 bis 50.000 US-Dollar).

Nach der Due-Diligence-Prüfung durch den Versicherer verhandelt der Versicherte dann über die spezifischen Bedingungen der Police, wie z. B. den Umfang der in die Deckung einbezogenen und der von der Deckung ausgeschlossenen Schäden.

Die Vorteile der Versicherung von Zusicherungen und Gewährleistungen

Die Versicherung von Zusicherungen und Gewährleistungen bietet den Parteien eines M&A-Geschäfts mehrere Vorteile.

Für den Verkäufer kann eine solche Versicherung folgende Vorteile haben:

  • Sie kann die Reduzierung oder den Wegfall der traditionellen Entschädigung des Verkäufers für die Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen ermöglichen.
  • Es kann die Verringerung oder den Wegfall eines Treuhandkontos oder eines Rückbehalts ermöglichen, die andernfalls den Erlös verringern würden, den die Aktionäre des Verkäufers beim Abschluss der Übernahme erhalten würden.
  • Es kann einen saubereren Ausstieg für den Verkäufer mit weniger Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens ermöglichen.
  • Der Verkäufer (und der Anwalt des Verkäufers) kann das Gefühl haben, dass er die umfassenderen Zusicherungen und Garantien geben kann, die der Käufer in der Übernahmevereinbarung wünscht, ohne so viele „Wesentlichkeits-“ und „Wissens“-Einschränkungen, was zu einer schnelleren Lösung der Form der Übernahmevereinbarung führt.

Für den Käufer hat die Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen folgende Vorteile:

  • Das Angebot des Käufers kann für den Verkäufer viel attraktiver aussehen, wenn keine (oder nur eine begrenzte) Treuhand- oder Rückhalteversicherung erforderlich ist, da sich der Käufer auf die Versicherung für den Entschädigungsschutz verlassen wird.
  • Sie kann die Laufzeit der Zusicherungen und Gewährleistungen verlängern, so dass der Käufer mehr Zeit hat, Probleme mit dem erworbenen Unternehmen zu entdecken.
  • Sie kann die Höhe des Schutzes für den Käufer verbessern oder erhöhen, und zwar in einer Höhe, die höher ist als die, der der Verkäufer sonst zustimmen würde.
  • Da der Verkäufer wahrscheinlich bereit sein wird, in der Übernahmevereinbarung umfangreichere Zusicherungen und Garantien zu geben, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer im Falle eines Anspruchs aus der Police obsiegt.

Und für beide Parteien vereinfacht und beschleunigt der vorweggenommene Einsatz einer Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen in der Regel die Aushandlung des Kaufvertrags, da der Verkäufer weniger Interesse daran hat, den Umfang seiner Zusicherungen zu verhandeln, insbesondere wenn diese den Abschluss nicht überdauern. Darüber hinaus hat der Verkäufer bei einem Geschäft, bei dem nach dem Abschluss eine begrenzte Entschädigung durch die Anteilseigner des Verkäufers vorgesehen ist, weniger Interesse daran, sich gegen Wesentlichkeitsvorbehalte zu wehren, wenn die Versicherung alle Verluste abdeckt, so dass auch dieser Aspekt der Geschäftsverhandlungen relativ schnell abgeschlossen werden kann.

Wie eine typische Repräsentations- und Gewährleistungsversicherungspolice aussieht

Eine typische Police sieht Folgendes vor:

  • Name und Anschrift des Versicherten
  • Haftungsobergrenze
  • Selbstbeteiligung
  • Die spezifischen Zusicherungen und Gewährleistungen, die im Kaufvertrag enthalten sind und von der Police abgedeckt werden sollen
  • Der Umfang der Deckung (Ansprüche, Verteidigungskosten, Verluste usw.)
  • Der Versicherungszeitraum
  • Ausschlüsse von der Deckung
  • Bedingungen, die für die Police gelten (z. B., Wahrheitsgemäße Angaben des Versicherten, Zahlung der Prämie, angemessene Mitwirkung)
  • Streitbeilegung (in der Regel durch ein verbindliches Schiedsverfahren)

Hier ein Musterformular für die Police auf Käuferseite.

Perspektivische Versicherte und ihre Anwälte sollten die Police sorgfältig prüfen und gegebenenfalls verhandeln, um Lücken in der gewünschten Deckung zu beseitigen.

Welche Versicherer stellen Versicherungen für Zusicherungen und Gewährleistungen aus?

In den Vereinigten Staaten werden viele Repräsentations- und Gewährleistungspolicen von den folgenden Versicherern ausgestellt:

  • AIG
  • Ambridge
  • AXA XL
  • Beazley
  • BlueChip
  • Chubb
  • Concord
  • Ethos
  • Everest Insurance
  • The Hartford
  • QBE
  • VALE

Zu den Versicherungsmaklern, die den Abschluss solcher Versicherungen vermitteln, gehören:

  • AON
  • JLT
  • Krauter
  • Lockton
  • Marsh
  • Willis
  • Woodruff Sawyer

The Limits und Ausschlüsse von Repräsentationen und Garantien

Käufer und Verkäufer müssen verstehen, dass die Versicherung für Repräsentationen und Garantien keine Schwarz-Weiß-AlternativeAlternative zur traditionellen Entschädigung nach Vertragsabschluss ist, Escrow/Holdback und dem Fortbestehen der Repräsentations- und Gewährleistungsstruktur von M&A-Geschäften in Privatunternehmen. Wichtig ist, dass Repräsentations- und Gewährleistungsversicherungen in der Regel die folgenden Ausschlüsse und Grenzen enthalten:

  • Die Police deckt Verluste bis zu einem bestimmten Dollarbetrag ab, in der Regel 10 % des M&A-Geschäftswertes. Daher kann der Käufer einem Risiko für außerordentliche Verluste ausgesetzt sein.
  • Die Police deckt keine Verstöße gegen die Verpflichtungen des Verkäufers im Übernahmevertrag ab.
  • Die Police deckt keine Kaufpreisanpassungen ab (z. B. für Anpassungen des Betriebskapitals zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts).
  • Die Police schließt Verluste aufgrund von Verstößen gegen Zusicherungen und Gewährleistungen aus, von denen der Käufer Kenntnis hatte, was in der Regel als „tatsächliche Kenntnis“ bestimmter identifizierter Mitglieder des Geschäftsteams definiert wird. In Anbetracht der umfangreichen Due-Diligence-Prüfungen, die Käufer in der Regel durchführen (und von denen die Versicherer ausgehen), kann dieser Ausschluss dazu führen, dass wesentliche Risiken, wie das Risiko von Patentverletzungen, nicht gedeckt sind.
  • Die Police kann bestimmte steuerliche Aspekte ausschließen, einschließlich der in der Bilanz für die Zeit vor dem Abschluss aufgelaufenen Steuern, der Übertragungssteuern, der in der M&A-Offenlegungsliste ausgewiesenen Steuern und der Verfügbarkeit von Nettobetriebsverlusten und R&D-Steuergutschriften für den Käufer.
  • Die Police kann eine Ausnahmeregelung für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der falschen Einstufung von Arbeitnehmern/unabhängigen Auftragnehmern und Lohn- und Arbeitszeitgesetzen enthalten.
  • Die Police kann Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Asbest oder anderen Umweltproblemen ausschließen.
  • Die Police kann zukunftsgerichtete Zusicherungen und Garantien (wie z. B. Umsatzprognosen) ausschließen.
  • Die Police kann bestimmte Arten von Verlusten (wie z. B. Folgeschäden oder Mehrfachschäden) ausschließen.

Wenn der Käufer besondere Bedenken hinsichtlich der Grenzen oder Ausschlüsse hat (z.B. in Bezug auf die Verletzung von geistigem Eigentum), sind einige Versicherer bereit, die Deckung im Rahmen einer Zusatzklausel zur Police auszuhandeln oder die Police gegen Zahlung zusätzlicher Sonderprämien anderweitig zu modifizieren.

Allerdings ist die Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen für strategische Käufer möglicherweise keine attraktive Alternative zu den traditionellen Rechtsbehelfen nach dem Abschluss.

Die wichtigsten Fragen, die zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt werden

Wenn Repräsentations- und Gewährleistungsversicherungen in M&A-Geschäften eingesetzt werden, sind hier die wichtigsten damit zusammenhängenden Fragen, die typischerweise zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt werden:

  • Wer zahlt für die Versicherung?
  • Gibt es eine Aufteilung des Selbstbehalts/Selbstbehaltsbetrags im Rahmen der Police? (Der typische Selbstbehalt von 1 % wird häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.)
  • Wenn sich der Käufer ausschließlich auf die Versicherungspolice verlässt, erlöschen dann die Zusicherungen und Garantien des Verkäufers mit dem Abschluss des M&A-Geschäfts?
  • Hält der Verkäufer eine gewisse Haftung für die Verletzung grundlegender Zusicherungen und Garantien aufrecht, z. B. für die ordnungsgemäße Organisation oder Kapitalausstattung des Verkäufers?
  • Haftet der Verkäufer für bestimmte außergewöhnliche Verluste, die über das Limit der Versicherungspolice hinausgehen?
  • Haftet der Verkäufer für „Lücken“ im Versicherungsschutz?
  • Kann der Käufer auf einer separaten Entschädigung für Verluste bestehen, die der Verkäufer offengelegt hat und die nicht durch die Police abgedeckt sind (z. B. potenzielle Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Kaufabschluss)?
  • Ist der Verkäufer möglicherweise weiterhin für „Betrug“ oder „tatsächlichen Betrug“ haftbar und wie werden diese Begriffe definiert?

Akquisitionsabsichtserklärungen und Termsheets, die den Abschluss einer Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen vorsehen

Käufer nehmen jetzt häufig Hinweise auf den Abschluss einer Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen in ihre Absichtserklärungen und Termsheets auf. Nachfolgend ein Beispiel für eine Pro-Verkäufer-Sprache:

Der Käufer wird auf eigene Kosten eine M&A-Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen abschließen, die alle Zusicherungen und Gewährleistungen des Unternehmens im Rahmen der endgültigen Übernahmevereinbarung (die „Police“) abdeckt, um das Risiko für die Aktionäre des Unternehmens nach der Transaktion zu minimieren und ihre unmittelbaren Erlöse aus der geplanten Transaktion zu maximieren. Es wird kein Treuhandkonto oder Rückbehalt geben, da sich der Käufer bei Verstößen gegen die Zusicherungen und Gewährleistungen des Unternehmens im Rahmen des endgültigen Übernahmevertrags ausschließlich auf die Police berufen wird. Die Zusicherungen und Garantien des Unternehmens enden mit dem Abschluß der Transaktion.

In Absichtserklärungen oder Term Sheets können Käufer, die dem Abschluß einer M&A-Versicherung für Zusicherungen und Garantien zustimmen, versuchen, Klauseln aufzunehmen, die den Verkäufer oder seine Aktionäre verpflichten, einen Teil (normalerweise die Hälfte) der Kosten für den Abschluß der Versicherung und die Kosten des Selbstbehalts zu tragen.

Schadensfälle im Rahmen der Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen

In ihrem Bericht von 2018, in dem die Schadensfälle im Rahmen ihrer Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen analysiert werden, gab AIG an, dass die Häufigkeit der Schadensfälle im Rahmen ihrer Policen bei 19,4 % lag. Dies ist vergleichbar mit anderen öffentlich gemeldeten Zahlen. AIG kommentierte, dass ihre Analyse von 2018 „zeigt, dass sowohl große als auch kleine Ansprüche wahrscheinlich ein konstantes Merkmal von M&A-Geschäften in der Zukunft sein werden.“ AIG meldete ferner eine durchschnittliche Auszahlung von 19 Mio. USD, wobei die größten Ansprüche durchaus erheblich waren.

Die Häufigkeit von Ansprüchen im Rahmen der Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen wird angesichts der gestiegenen Popularität der Police sicherlich zunehmen. Die häufigsten Ansprüche beziehen sich bisher auf die Zusicherungen und Garantien in Bezug auf:

  • Genauigkeit und Vollständigkeit der Abschlüsse
  • Offenlegung wesentlicher Verträge
  • Einhaltung von Gesetzen
  • Steuern

Wie bei jeder anderen Art von Versicherungspolice kann ein Versicherungsträger einen vom Versicherten eingereichten Anspruch ablehnen. Der Begünstigte der Police muss dann unter Umständen ein Gerichts- oder Schiedsverfahren anstrengen, um seine Verluste zurückzuerhalten. Dies erfordert einen bestimmten Typus von Rechtsexperten, die Erfahrung im Umgang mit Versicherern in solchen Fällen haben.

Die typischen Gründe für die Ablehnung eines Anspruchs im Rahmen einer Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen durch einen Versicherer können sein:

  • Der Antrag des Versicherten auf Deckung war falsch oder unvollständig
  • Der Anspruch fällt nicht unter die in der Police enthaltene Definition eines gedeckten „Schadens“
  • Das Problem war dem Versicherten vor Abschluss der M&A-Transaktion bekannt
  • Der Anspruch betrifft eine Zusicherung des Käufers, und nicht um eine Zusicherung oder Garantie
  • Der Selbstbehalt muss zuerst angewandt werden, bevor eine Rückerstattung möglich ist
  • Der Wortlaut der jeweiligen Zusicherung oder Garantie wurde nicht verletzt
  • Der Anspruch fällt unter die in der Police aufgeführten Arten von Ansprüchen (z. B. Asbest- oder Lohn- und Arbeitszeitansprüche)

Da die meisten Versicherungspolicen für Zusicherungen und Garantien obligatorischen Schiedsklauseln unterliegen, gibt es nur wenig veröffentlichte Rechtsprechung in diesem Bereich. Fälle, die vor einem Schiedsgericht verhandelt werden, können auch Gegenstand von Vertraulichkeitsvereinbarungen sein, die es den Parteien untersagen, wesentliche Informationen über das Verfahren offenzulegen. Dementsprechend wird sich das Recht in Bezug auf diese Art von Versicherung möglicherweise nicht viel weiterentwickeln, im Gegensatz zu anderen Bereichen des Versicherungsrechts, in denen es umfangreiche öffentliche Rechtsstreitigkeiten und zahlreiche veröffentlichte Berufungsentscheidungen gab.

Eine veröffentlichte Entscheidung, die eine Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen betrifft, ist Ratajczak v. Beazley Solutions Limited, 870 F. 3d 650 (7th Cir. 2017). In diesem Fall ging es um eine Versicherung für Zusicherungen und Gewährleistungen auf Verkäuferseite. Den Verkäufern wurde vorgeworfen, nicht offengelegt zu haben, dass ihr Unternehmen ein Molkenproteinkonzentrat, das es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkaufte, verfälscht hatte. Sie einigten sich mit dem Käufer auf eine Entschädigung in Höhe von 10 Millionen Dollar.

Die Verkäufer erwarben eine Repräsentations- und Gewährleistungspolice, die sie für Verluste aufgrund von Verstößen gegen die dem Käufer gegebenen Garantien entschädigte. Der Übernahmevertrag sah eine Entschädigung für Verstöße gegen „grundlegende Zusicherungen“ und Verstöße gegen andere Zusicherungen vor. Bei nicht grundlegenden Verstößen war die Haftung der Verkäufer auf 1,5 Millionen Dollar begrenzt, was zufällig der Höhe des Selbstbehalts der Police entsprach. Die Verkäufer argumentierten, dass es sich bei den gegen sie erhobenen Ansprüchen um grundlegende Verstöße handelte, so dass die Haftungsbeschränkung nicht galt und die Versicherungsgesellschaft für den 10-Millionen-Dollar-Vergleich mit dem Käufer aufkommen sollte.

Das Berufungsgericht war anderer Meinung und entschied zugunsten der Versicherungsgesellschaft, da die Versicherungspolice den Vergleich nicht abdeckte, da die fraglichen falschen Zusicherungen nicht zu den genannten grundlegenden Zusicherungen gehörten. Das Gericht ging auch auf die rhetorische Frage der Verkäufer ein, warum sie sich auf 10 Millionen Dollar geeinigt hätten, wenn ihre vertragliche Haftung auf 1,5 Millionen Dollar begrenzt war. Das Gericht wies darauf hin, dass der Vertrag keine Obergrenze für die Haftung bei Betrug vorsieht, dass aber – zum Leidwesen der Verkäufer – Betrug in der Police ausgeschlossen ist.

Zusätzlich zu den obigen Ausführungen und noch bedeutender entschied das Gericht, dass kein Versicherungsschutz besteht, weil die Versicherungsgesellschaft den Vergleich nicht genehmigt hat, bevor er von den Verkäufern geschlossen wurde. Die Versicherungsgesellschaft wurde sogar erst über den Anspruch informiert, als die Vergleichsverhandlungen fast abgeschlossen waren. Die Verkäufer argumentierten, dass der Versicherer keinen Schaden nachweisen konnte, aber das Gericht entschied, dass es in der Police kein Erfordernis für einen Schaden gibt – das Erfordernis der Genehmigung durch die Versicherungsgesellschaft ist „absolut“.

Dieser Fall ist ein abschreckendes Beispiel für Versicherungsnehmer, die mit einer potenziellen Schadenssituation konfrontiert sind. Die Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer umgehend informieren und ihn über alle Vergleichsgespräche oder andere wesentliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schadenfall auf dem Laufenden halten. In einigen Gerichtsbarkeiten muss das Versicherungsunternehmen zwar den Nachweis erbringen, dass ein Schaden eingetreten ist, um den Versicherungsschutz bei angeblichen Verstößen gegen die Bestimmungen über die Benachrichtigung und die Zusammenarbeit zu vermeiden, doch sollten Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass sie solche Argumente gewinnen können. Besser ist es, die Versicherer frühzeitig in den Prozess einzubeziehen, um zu vermeiden, dass sie es sich leicht machen, berechtigte Ansprüche nicht zu bezahlen.

Copyright © by Richard D. Harroch. Alle Rechte vorbehalten.

Über die Autoren

Richard D. Harroch ist Managing Director und Global Head of M&A bei VantagePoint Capital Partners, einem großen Risikokapitalfonds im Raum San Francisco. Sein Schwerpunkt liegt auf Internet-, digitalen Medien- und Softwareunternehmen, und er war Gründer mehrerer Internetunternehmen. Seine Artikel sind online in Forbes, Fortune, MSN, Yahoo, FoxBusiness und AllBusiness.com erschienen. Richard ist Autor mehrerer Bücher über Unternehmensgründungen und Unternehmertum sowie Co-Autor von Poker für Dummies und einem Wall Street Journal-Bestseller über Kleinunternehmen. Er ist Mitautor des kürzlich bei Bloomberg erschienenen 1.500-seitigen Buches Mergers and Acquisitions of Privately Held Companies: Analysis, Forms and Agreements. Er war außerdem Partner für Gesellschaftsrecht und M&A in der Anwaltskanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe, mit Erfahrung in den Bereichen Unternehmensgründungen, Fusionen und Übernahmen sowie Risikokapital. Er war an über 200 M&A-Transaktionen und 250 Startup-Finanzierungen beteiligt. Er kann über LinkedIn erreicht werden.

David E. Weiss ist Partner bei Reed Smith, LLP, in der Praxisgruppe Versicherungsrückforderungen. Seit über 28 Jahren vertritt David E. Weiss Versicherungsnehmer in Streitigkeiten mit ihren Versicherungsträgern. Außerdem berät er Unternehmen in Fragen der Beschaffung von Versicherungspolicen und bietet Versicherungsberatung bei Unternehmenstransaktionen, einschließlich M&A-Transaktionen. David hat dazu beigetragen, dass seine Mandanten Versicherungsgelder in Milliardenhöhe zurückerhalten haben, und ist neben anderen Auszeichnungen seit mehreren Jahren als einer der The Best Lawyers in America© im Bereich Versicherungsrecht gelistet. David schreibt und spricht regelmäßig über Themen im Zusammenhang mit Versicherungsrecht und Rechtsstreitigkeiten. Er kann über LinkedIn erreicht werden.

Richard V. Smith ist Partner in den Büros von Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP in Silicon Valley und San Francisco und Mitglied der Global Mergers & Acquisitions and Private Equity Group. Richard hat bei mehr als 500 M&A-Transaktionen beraten und Kunden in allen Aspekten von Fusions- und Übernahmegeschäften vertreten, die öffentliche und private Unternehmen, Corporate Governance und die Verteidigung von Aktivisten betreffen. Er ist Mitautor des kürzlich bei Bloomberg erschienenen 1.500-seitigen Buches Mergers and Acquisitions of Privately Held Companies: Analysis, Forms and Agreements. Sie können ihn über LinkedIn erreichen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf AllBusiness.com veröffentlicht. Lesen Sie alle Artikel von Richard Harroch.

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