Brauchen Sie wirklich meine Geburtsurkunde für den Green-Card-Antrag?

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen Antrag auf Daueraufenthalt in den USA stellt, sei es durch konsularische Bearbeitung oder durch Anpassung des Status in den USA, wird in der Regel eine Kopie (und das Original) der Geburtsurkunde des ausländischen Staatsangehörigen verlangt.

Wir führen dieses Dokument auf unseren Dokumenten-Checklisten auf, und Kunden sagen oft Dinge wie:

Ich habe meine Geburtsurkunde nicht, also reiche ich stattdessen mein Schulabschlusszeugnis ein. Ist das in Ordnung?
Es wird einige Zeit dauern, bis ich meine Geburtsurkunde bekomme, also reiche ich stattdessen mein Haushaltsbuch ein.

Unsere Antwort: Es kommt darauf an, aber wahrscheinlich nicht.

Anforderungen an die Einreichung – Sind Sie sicher, dass wir das brauchen?

Wenn Sie einen Antrag auf Statusanpassung (I-485) stellen, ist die Geburtsurkunde ausdrücklich als erster Nachweis für den I-485-Antrag aufgeführt. Wenn Sie sie nicht beifügen, verzögert sich die Bearbeitung Ihres I-485-Antrags, die Ausstellung der Arbeitserlaubnis/des Reisedokuments und schließlich die Ausstellung der Green Card. Auch bei der Beantragung eines Einwanderungsvisums durch das Konsulat ist die Geburtsurkunde eine wichtige Voraussetzung.

Wenn es um die Einwanderung in die USA geht, ist die Reziprozitätstabelle des US-Außenministeriums die Quelle, aus der wir ersehen können, ob in Ihrem Land eine Geburtsurkunde verfügbar ist und welches spezifische Dokument erforderlich ist, einschließlich Titel und Quelle des Dokuments. Wir verstehen natürlich, dass in anderen Ländern andere Arten von Dokumenten wichtiger sind, um Ihre Geburt nachzuweisen. Wir verstehen auch, dass in einigen Ländern Geburtsurkunden einfach nicht verfügbar sind. Wenn die Gegenseitigkeitstabelle jedoch besagt, dass eine Geburtsurkunde (oder ein ähnliches Dokument) verfügbar ist, müssen Sie diese im Allgemeinen als Teil des Greencard-Antragsverfahrens angeben.

Was ist, wenn ich meine Geburtsurkunde nicht bekommen kann?

Wenn in der Gegenseitigkeitstabelle angegeben ist, dass eine Geburtsurkunde nicht verfügbar ist, müssen Sie trotzdem einen Sekundärnachweis über Ihre Geburt, Ihre Eltern usw. einreichen.

Wenn in der Gegenseitigkeitstabelle angegeben ist, dass Geburtsurkunden für Ihr Land verfügbar sind, Sie die Geburtsurkunde aber nicht erhalten können, können Sie stattdessen möglicherweise einen Sekundärnachweis einreichen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie versucht haben, eine Geburtsurkunde zu erhalten, und dokumentieren, dass eine solche nicht verfügbar war. Dies wird in der Regel als Nichtverfügbarkeitsbescheinigung bezeichnet und kann von der örtlichen Behörde ausgestellt werden, die Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden ausstellt. In der Gegenseitigkeitstabelle Ihres Landes sind alle Ämter aufgeführt, die diesen Antrag für Sie bearbeiten können.

Allgemeine sekundäre Nachweise, je nach den Anforderungen Ihres Landes, können sein:

1. Schulzeugnis/Abschlusszeugnis, aus dem Ihr Geburtsdatum hervorgeht
2. Taufschein einer Kirche
3. Notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärungen von Zeugen, die bei Ihrer Geburt anwesend waren. Dabei kann es sich um Familienmitglieder wie eine Tante, einen Onkel, ein Großelternteil, einen Nachbarn oder Freund oder eine andere dritte Person handeln, die aus erster Hand von Ihrer Geburt weiß.

Die Regulierungsbehörde für diese Informationen befindet sich unter 8 CFR 103.2(b)(2):

2) Einreichung von Sekundärbeweisen und eidesstattlichen Erklärungen .
(i) Allgemein . Das Nichtvorhandensein oder die anderweitige Nichtverfügbarkeit erforderlicher Nachweise begründet die Vermutung der Untauglichkeit. Wenn ein erforderliches Dokument, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, nicht existiert oder nicht beschafft werden kann, muss ein Antragsteller oder Petent dies nachweisen und Sekundärbeweise, wie z. B. Kirchen- oder Schulunterlagen, vorlegen, die sich auf den fraglichen Sachverhalt beziehen. Wenn Sekundärbeweise ebenfalls nicht existieren oder nicht beschafft werden können, muss der Antragsteller oder Petent die Nichtverfügbarkeit sowohl des erforderlichen Dokuments als auch der relevanten Sekundärbeweise nachweisen und zwei oder mehr eidesstattliche Erklärungen vorlegen, die von Personen beeidigt oder bestätigt werden, die nicht an dem Antrag beteiligt sind und direkte persönliche Kenntnis von dem Ereignis und den Umständen haben. Die Sekundärbeweise müssen die Unverfügbarkeit der Primärbeweise ausgleichen, und die eidesstattlichen Erklärungen müssen die Unverfügbarkeit sowohl der Primär- als auch der Sekundärbeweise ausgleichen.

(ii) Nachweis, dass ein Protokoll nicht verfügbar ist . Ist eine Aufzeichnung nicht vorhanden, muss der Antragsteller oder Petent eine schriftliche Erklärung der zuständigen Regierung oder einer anderen Behörde im Original mit Briefkopf der Regierung vorlegen. In der Erklärung muss der Grund für das Nichtvorhandensein der Aufzeichnungen angegeben werden und es muss darauf hingewiesen werden, ob ähnliche Aufzeichnungen für den betreffenden Zeitpunkt und Ort verfügbar sind. Eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Regierung, dass ein Dokument nicht existiert, ist jedoch nicht erforderlich, wenn im Handbuch des Außenministeriums angegeben ist, dass diese Art von Dokument im Allgemeinen nicht existiert. Ein Antragsteller, der nicht in der Lage war, das erforderliche Dokument oder die erforderliche Erklärung von der zuständigen ausländischen Behörde zu erhalten, kann den Nachweis erbringen, dass wiederholt in gutem Glauben versucht wurde, das erforderliche Dokument oder die erforderliche Erklärung zu erhalten. Stellt das USCIS jedoch fest, dass solche Dokumente oder Erklärungen allgemein verfügbar sind, kann es verlangen, dass der Antragsteller oder Petent das erforderliche Dokument oder die Erklärung vorlegt.(Geändert mit Wirkung vom 18.6.07; 72 FR 19100 )

Wir verstehen, dass die Beschaffung der Geburtsurkunde eine Unannehmlichkeit sein kann, und wir wünschten, es wäre einfacher, aber leider können wir die staatlichen Vorschriften oder Anforderungen nicht kontrollieren. Wir bemühen uns nach Kräften, unsere Kunden im Voraus über die für ihre Anmeldung erforderlichen Unterlagen zu informieren, damit sie wissen, was sie sammeln müssen. Wenn Sie Fragen zur Geburtsurkunde oder anderen Anforderungen für die Beantragung der Green Card haben, müssen Sie sich an einen qualifizierten Einwanderungsanwalt wenden, da dies das Ergebnis Ihres Falles beeinflussen kann. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer arbeitsbezogenen oder familienbezogenen Einwanderung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter [email protected] oder unter 804-396-3412.

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