CFI Endorsements required for CFI Checkride

Hat Ihnen Ihr Fluglehrer alle erforderlichen Logbuchvermerke für Ihre CFI (Erst-)Prüfung erteilt? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, dies zu überprüfen. Sie glauben gar nicht, wie viele CFI-Bewerber ihre CFI-Prüfung in den ersten 10 Minuten nicht bestehen, nur weil ihr Fluglehrer es versäumt hat, ihnen die richtigen Vermerke im Logbuch zu geben. Und ja, der CFI-Bewerber wird bei der Prüfung durchfallen, wenn sein Fluglehrer seine Aufgabe nicht erfüllt hat. Sie sollten auch mehr über die Gründe lesen, warum CFI-Bewerber den CFI-Checkride nicht bestehen.

Checkride Endorsements ist eine erforderliche Aufgabe im Betriebsbereich II, Technical Subject Areas – CFI PTS. Und wenn die eigenen Vermerke nicht korrekt sind, hat man damit bereits erfolgreich seine Unzulänglichkeit in diesem Aufgabenbereich nachgewiesen.

CFI Checkride Endorsements

Liste der CFI Endorsements, die für einen CFI Checkride erforderlich sind

Es sind insgesamt 5 Endorsements erforderlich, um zum Certified Flight Instructor, Airplane Single Engine (initial issue) Checkride zu erscheinen:

  1. Fundamentals of instruction knowledge test
  2. Flight instructor ground and flight proficiency / practical test
  3. Endorsement for practical test prerequisites
  4. Spin Ausbildung
  5. Bescheinigung Ihres Fluglehrers, dass er/sie qualifiziert ist, CFI-Erstbewerber zu unterrichten

Das FAA-Dokument, auf das Sie sich für die Pilotenvermerke beziehen müssen, ist die FAA AC 61-65E. Die obigen Vermerke Nr. 3 und Nr. 5 sind jedoch nicht in diesem Rundschreiben aufgeführt und werden daher am häufigsten übersehen. Hier sind die Beispielformulierungen oder -erklärungen für alle diese Vermerke, mit einer kurzen Beschreibung für jeden:

Fundamentals of instruction knowledge test

Dieser Vermerk besagt, dass Ihr Fluglehrer Ihnen die erforderliche Schulung über die Fundamentals of Instruction (FOI) gegeben hat, wie in 14 CFR Abschnitt 61.183(d) und Abschnitt 61.185(a)(1) gefordert.

Ich bestätige, dass (Vorname, MI, Nachname) die gemäß Abschnitt 61.185(a)(1) erforderliche Ausbildung in den Grundlagen der Ausbildung erhalten hat.

Fluglehrer Boden- und Flugtauglichkeitsprüfung / praktische Prüfung

Dieser Vermerk besagt, dass Ihr Fluglehrer Ihnen die erforderliche Ausbildung gemäß 14 CFR Abschnitt 61.183(g) und Abschnitt 61.187(a) und (b) erteilt hat. Dies gilt sowohl für die fliegerischen Kenntnisse (Boden) als auch für die Flugfertigkeit (Flugausbildung). Eine Sache, die hier zu beachten ist, ist, dass Sie sich vergewissern, dass Sie einen Logbucheintrag von jeder Bodenschulung haben, der protokolliert und ordnungsgemäß unterzeichnet ist.

Ich bescheinige, dass (Vorname, MI, Nachname) die erforderliche Schulung gemäß Abschnitt 61.187(b) erhalten hat. Ich habe festgestellt, dass er/sie für die praktische Prüfung zum CFI (Luftfahrzeugkategorie und -klasse) vorbereitet ist.

Praktische Prüfungsvoraussetzungen

Für alle praktischen Prüfungen, für die Lehrberechtigungen erforderlich sind, muss ein Vermerk vorliegen, der bestätigt, dass die Ausbildungszeit innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolviert wurde, wie in 14 CFR 61.39(a)(6).

Ich bestätige, dass (Vorname, MI, Nachname) innerhalb der letzten 60 Tage die erforderliche Ausbildungszeit zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung zum Fluglehrer (Kategorie und Klasse) erhalten hat und sich auf diese Prüfung vorbereitet fühlt. Er/Sie hat zufriedenstellende Kenntnisse in den Themenbereichen nachgewiesen, die in der Prüfung (Name der Prüfung) über fliegerische Kenntnisse als unzureichend befunden wurden.

Stall- und Trudelbewusstseinsschulung (Lehrstufe)

Bewerber, die sich um ein Fluglehrerzeugnis mit einer Kategorieberechtigung für Flugzeuge bewerben, müssen eine Logbucheintragung erhalten haben, die eine zufriedenstellende Demonstration von Lehrfähigkeiten in Bezug auf das Bewusstsein für den Strömungsabriss, das Einleiten des Trudelns, das Trudeln und die Verfahren zur Wiederherstellung des Trudelns in Flugzeugen bescheinigt. Für die Erstfluglehrerbescheinigung gemäß 14 CFR 61.183(i)(1) ist ein Logbuchvermerk erforderlich, der einen zufriedenstellenden Nachweis der Beherrschung der Verfahren für das Erkennen des Strömungsabrisses, des Eintritts ins Trudeln, des Trudelns und des Bergens aus dem Trudeln bescheinigt.

Ich bestätige, dass (Vorname, MI, Nachname) die in Abschnitt 61.183(i) vorgeschriebene Ausbildung erhalten hat. Ich habe festgestellt, dass er/sie kompetent ist in der Vermittlung von Kenntnissen über den Strömungsabriss, das Einleiten des Trudelns, das Trudeln und die Verfahren zur Wiedererlangung des Trudelns.

Bescheinigung Ihres Fluglehrers, dass er/sie qualifiziert ist, CFI-Erstbewerber zu unterrichten

Dies ist der Vermerk, der am häufigsten von Flug- und/oder Bodenlehrern, die ihre CFI-Erstbewerber abzeichnen, übersehen wird. Dieser Vermerk ist in AC 61-65E nicht aufgeführt, wird aber von 14 CFR 61.195(h) gefordert.

Ich bestätige, dass ich qualifiziert bin, Bewerber für die erstmalige Erteilung von Flugunterricht (Kategorie und Klasse) zu unterrichten, wie in 14 CFR 61.195 (wählen Sie den entsprechenden Unterabschnitt) gefordert.

Es gibt noch einige andere wichtige Dinge, die Sie beachten sollten: komplexe Flugzeugvermerke, protokolliertes Bodentraining, protokolliertes Flugtraining usw.

Erinnern Sie sich, wenn Ihre CFI-Vermerke nicht korrekt oder unvollständig sind, werden Sie Ihre CFI-Prüfung nicht bestehen, Punkt! Es liegt also auch in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Flug- und/oder Bodenausbilder Ihnen alle ordnungsgemäßen Vermerke erteilt hat.

CFI-Bewerber, die ihre CFI-Prüfung in einem mehrmotorigen Flugzeug ablegen, müssen auch eine Stall and Spin-Ausbildung absolviert haben und über einen Vermerk im Logbuch verfügen, der die Befähigung in diesem Bereich nachweist.

Viel Glück bei der CFI-Prüfung!

Aktuelles AC vom 2. Mai 2018 – AC 61-65G

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