Gelegentlich bekomme auch ich eine Frage, die ich noch nicht hatte und die ich recherchieren muss. Zum Beispiel diese Woche, als ein junger Mann fragte:
Stimmt es, dass das Schutzalter in Deutschland bei 14 Jahren liegt?
Ist es zum Beispiel legal, dass ein 19-jähriger Mann mit einem 15-jährigen Mädchen Sex hat?
Meine Antwort:
Ja, das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren (§ 176 StGB). Wie bei anderen Gesetzen in Deutschland ist 14 das Alter, in dem ein Kind zum Jugendlichen wird.
Für den Partner des 14- oder 15-Jährigen gibt es keine strenge Altersgrenze, aber § 182 III StGB stellt es unter Strafe, wenn ein über 21-Jähriger mit einem unter 16-Jährigen Sex hat, wenn der ältere Partner „die mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des jüngeren Partners „missbraucht“. Dies wird aber in der Regel nur verfolgt, wenn das Opfer die Strafverfolgung beantragt (§ 182 V StGB).
Eine Straftat ist auch der Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 18 Jahren, wenn man deren Zwangslage ausnutzt (§ 182 I StGB).
Um also auf Ihre ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ja, wenn sie sich schon länger kennen, vielleicht sogar in einer Beziehung sind, es keine Zwangslage gibt und das Mädchen weiß, was es will, dann ist es legal. Natürlich ist Gewalt immer illegal, unabhängig vom Alter.
Viel Spaß! 😉
Es ist schön, dass junge Leute heutzutage professionellen Rechtsbeistand suchen, bevor sie sich auf ein romantisches Abenteuer einlassen.
„Keine Sorge, Schatz! Herr Moser hat gesagt, dass alles legal ist.“
Ich schätze, ich werde in ein paar Monaten wieder von ihnen hören, mit Fragen über Vaterschaftsfeststellung, Kindesunterhalt und Sorgerecht.
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