Kalifornisches Hanfgesetz

Kalifornisches Hanfgesetz

Kalifornisches Industriehanfgesetz (PDF)

Kalifornische Hanfgesetzgebung

2019
SB 153
Dieser Gesetzentwurf würde die Bestimmungen zur Regulierung des Anbaus und der Prüfung von Industriehanf überarbeiten, um den Anforderungen für einen staatlichen Plan gemäß dem Bundesgesetz über die Vermarktung von Agrarprodukten von 1946 zu entsprechen, in der Fassung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Landwirtschaft von 2018, unter anderem durch, Überarbeitung der Definition von Industriehanf, Ausweitung der Registrierungsanforderungen auf Erzeuger von Industriehanf für nicht-kommerzielle sowie kommerzielle Zwecke, Auferlegung neuer Anforderungen an das Ministerium und die Landwirtschaftsbeauftragten der Bezirke für die Handhabung und Übermittlung von Registrierungsinformationen, Auferlegung neuer Testanforderungen, Bereitstellung neuer Durchsetzungsverfahren, die ab dem Datum des Inkrafttretens eines genehmigten staatlichen Plans, wie definiert, gelten, und Auferlegung neuer Bedingungen für die Teilnahme am Industriehanfprogramm, wie definiert. Durch die Ausweitung der Registrierungsanforderungen, einschließlich der Zahlung von Registrierungsgebühren, auf die Erzeuger von Industriehanf für nichtkommerzielle Zwecke, würde der Gesetzentwurf eine neue Einnahmequelle für einen kontinuierlich angeeigneten Fonds schaffen und somit eine Aneignung vornehmen.
Der Gesetzentwurf würde den Minister für Ernährung und Landwirtschaft dazu verpflichten, in Absprache mit dem Gouverneur und dem Generalstaatsanwalt einen staatlichen Plan zu entwickeln und dem Landwirtschaftsminister der Vereinigten Staaten vorzulegen, wie vorgesehen, am oder vor dem 31. Januar 2020.
Durch die Auferlegung neuer Registrierungsanforderungen für Erzeuger von Industriehanf für nicht-kommerzielle Zwecke, deren Verletzung ein Vergehen wäre, würde dieser Gesetzentwurf ein staatlich vorgeschriebenes lokales Programm auferlegen.
Durch die Erhöhung der Pflichten der landwirtschaftlichen Bezirksbeauftragten würde dieser Gesetzentwurf ein staatlich vorgeschriebenes lokales Programm auferlegen.

Position: Vote Hemp ist der Sponsor dieses Gesetzes
Status: Unterzeichnet in Gesetz von Gov. Newsom am Okt. 12, 2019

AB 228
Dieser Gesetzentwurf würde festlegen, dass ein Lebensmittel, ein Getränk oder ein Kosmetikum nicht durch die Aufnahme von Industriehanf oder Cannabinoiden, Extrakten oder Derivaten aus Industriehanf verfälscht wird, und würde Beschränkungen für den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken oder Kosmetika, die Industriehanf oder Cannabinoide, Extrakte oder Derivate aus Industriehanf enthalten, allein aufgrund der Aufnahme von Industriehanf oder Cannabinoiden, Extrakten oder Derivaten aus Industriehanf verbieten. Der Gesetzentwurf würde festlegen, dass Lebensmittel, Getränke, Kosmetika oder andere Produkte, die aus Industriehanf gewonnenes Tetrahydrocannabinol (THC) in Konzentrationen von über 0,3 % des Produktgewichts enthalten, den Bestimmungen des MAUCRSA unterliegen.

Position: Unterstützung

2018
SB 1409

(1) Das bestehende Gesetz regelt den Anbau von Industriehanf und legt bestimmte Verfahren und Anforderungen für eine Person fest, die Industriehanf anbaut, mit Ausnahme einer etablierten landwirtschaftlichen Forschungseinrichtung. Das bestehende Gesetz definiert „Industriehanf“ so, wie dieser Begriff im California Uniform Controlled Substances Act definiert ist, der diesen Begriff als Faser- oder Ölsaatenanbau oder beides definiert, der auf die nicht-psychoaktiven Arten der Pflanze Cannabis sativa L. und die aus dieser Pflanze gewonnenen Samen beschränkt ist und der weitere festgelegte Kriterien erfüllt. Das bestehende Gesetz schreibt vor, dass Industriehanf nur angebaut werden darf, wenn er auf der Liste der zugelassenen Hanfsorten steht, die am oder vor dem 1. Januar 2013 von bestimmten Organisationen zertifiziert wurde, sofern nicht anders angegeben. Das bestehende Gesetz schreibt vor, dass Industriehanf nur als dicht gepflanzte Faser- oder Ölsaatpflanze oder beides auf einer Mindestanbaufläche, wie vorgesehen, angebaut werden darf, außer in bestimmten Fällen. Das bestehende Gesetz verbietet den Zieranbau und den heimlichen Anbau von Industriehanfpflanzen sowie, außer unter bestimmten Umständen, das Beschneiden und Pflegen einzelner Industriehanfpflanzen und das Ausmerzen von Industriehanf.

Das bestehende Gesetz schreibt vor, dass ein Anbauer von Industriehanf, wie angegeben, und ein Saatgutzüchter, wie definiert, sich beim Landwirtschaftsbeauftragten des Bezirks registrieren lassen und eine Registrierungs- oder Verlängerungsgebühr zahlen muss, wie angegeben. Das geltende Gesetz schreibt vor, dass die Gebühren in den Fonds des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingezahlt und kontinuierlich für die Verwaltung und Durchsetzung dieser Bestimmungen verwendet werden. Nach geltendem Recht muss ein Antrag auf Registrierung Informationen über die zugelassene Saatgutsorte enthalten, die angebaut werden soll, und darüber, ob die Saatgutsorte wegen ihres Korns oder ihrer Fasern oder als Kultur mit doppeltem Verwendungszweck oder, im Falle eines Saatgutzüchters, für die Saatguterzeugung angebaut werden soll.

Dieser Gesetzentwurf würde die Anforderung streichen, dass die Saatgutsorten von Industriehanf am oder vor dem 1. Januar 2013 zertifiziert werden müssen, um in die Liste der zugelassenen Hanfsorten aufgenommen zu werden. Der Gesetzentwurf würde auch das Verbot des Zieranbaus von Nutzhanfpflanzen, des Beschneidens und Pflegens einzelner Nutzhanfpflanzen und des Ausmerzens von Nutzhanf aufheben. Durch die Aufhebung der Beschränkungen für die Arten von Industriehanfsamen, die angebaut werden dürfen, und für die Zwecke, für die sie angebaut werden dürfen, bei Zahlung einer Registrierungs- oder Verlängerungsgebühr, würde dieser Gesetzentwurf neue Einnahmequellen für einen kontinuierlich bereitgestellten Fonds schaffen, der Gesetzentwurf würde dadurch eine Mittelzuweisung vornehmen. Die Rechnung würde einen Grafschaftlandwirtschaft Beauftragten oder eine Grafschaft, wie passend autorisieren, um die Menge einer Registrierung oder einer Erneuerung Gebühr einzubehalten, die notwendig ist, um die direkten Kosten zurückzuerstatten, die durch den Beauftragten in der Ansammlung der Gebühr entstanden werden. Der Gesetzentwurf würde auch die Aufsichtsbehörde eines Landkreises ermächtigen, eine Registrierungs- oder Verlängerungsgebühr festzulegen, um andere Kosten des Landwirtschaftsbeauftragten des Landkreises und des Landkreises für die Umsetzung, Verwaltung und Durchsetzung dieser Bestimmungen zu decken, wie vorgesehen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „Industriehanf“ im California Uniform Controlled Substances Act nicht mehr als Faser- oder Ölsaatpflanze definiert wird. Der Gesetzentwurf würde die Anforderung streichen, dass Industriehanf als Faser- oder Ölsaatpflanze oder beides angebaut werden muss. Der Gesetzentwurf würde auch die Anforderung streichen, dass ein Registrierungsantrag Informationen darüber enthalten muss, ob eine Saatgutsorte wegen ihres Korns oder ihrer Fasern oder als Kultur mit doppeltem Verwendungszweck angebaut wird.
Der Gesetzentwurf würde eine Stadt oder einen Bezirk ermächtigen, durch eine örtliche Verordnung den Anbau von Industriehanf durch Erzeuger oder Saatgutzüchter zu verbieten oder anderweitig zu beschränken, unabhängig davon, ob die Erzeuger oder Saatgutzüchter die Registrierungsanforderungen in den oben beschriebenen Bestimmungen oder einem anderen Gesetz erfüllen oder davon befreit sind. Der Gesetzentwurf würde eine Stadt oder einen Bezirk ermächtigen, durch eine örtliche Verordnung und nach Feststellung eines bestimmten Sachverhalts den Anbau von Industriehanf zu verbieten oder anderweitig einzuschränken, unabhängig davon, ob die Erzeuger die Registrierungsanforderungen der oben beschriebenen Bestimmungen oder eines anderen Gesetzes erfüllen oder davon befreit sind.

(2) Das bestehende Bundesgesetz, das Landwirtschaftsgesetz von 2014, ermächtigt eine Hochschuleinrichtung, wie definiert, oder ein staatliches Landwirtschaftsministerium, wie definiert, zum Anbau oder zur Kultivierung von Industriehanf im Rahmen eines landwirtschaftlichen Pilotprogramms, wie definiert, unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der Bedingung, dass ein staatliches Landwirtschaftsministerium ermächtigt ist, Vorschriften zur Durchführung des Pilotprogramms in Übereinstimmung mit bestimmten Zwecken zu erlassen.

Der Gesetzentwurf würde auch die Abteilung ermächtigen, als Teil des Registrierungsprogramms für industriellen Hanf, durch Verordnung ein landwirtschaftliches Pilotprogramm gemäß dem Bundesagrargesetz von 2014 in Übereinstimmung mit diesen angegebenen Zwecken einzurichten und durchzuführen.

Position: Vote Hemp ist der Sponsor dieses Gesetzes.
Status: Unterzeichnet in Gesetz von Gov. Brown am 30. September 2018

2014
SB 1304

Ändert S.64, S.81006 ist die Aufrechterhaltung der Codes Gesetzgebung, die keine substanziellen Änderungen am bestehenden Recht macht. Es beinhaltet bereits verabschiedete Hanfgesetze.

Position: Unterstützung
Status: Genehmigt von Gouverneur Brown am 28. Juni 2014

2013
SB 566

Ein Gesetz zur Hinzufügung von Abteilung 24 (beginnend mit Abschnitt 81000) zum Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetzbuch und zur Aufhebung von Abschnitt 81003, sowie zur Änderung von Abschnitt 11018 des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes und zur Hinzufügung von Abschnitt 11018.5 in Bezug auf Industriehanf. Eingeführt am 22.2.13. Laden Sie den Text von SB 566 in der Fassung des Kapitels hier herunter (PDF-Datei 294k).

Position: Unterstützung
Status: Unterzeichnet von Gouverneur Brown am 27.9.13.

AB 1137

Ein Gesetz zur Änderung von Abschnitt 11018 des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes und zur Hinzufügung von Abschnitt 11018.5, der sich auf Industriehanf bezieht. Eingeführt am 22.2.13. Laden Sie den Text von AB 1137 in der eingeführten Fassung hier herunter (PDF-Datei 205k).

2011
SB 676

Ein Gesetz über Industriehanf. Eingeführt am 18.2.11. Wurde am 8.9.2011 mit 26 zu 13 Stimmen vom Senat verabschiedet. Wurde am 7.9.2011 von der Versammlung mit 49 zu 22 Stimmen verabschiedet. Laden Sie den Text von SB 676 in der eingeführten Fassung hier herunter (PDF-Datei 164k). Laden Sie den Text von SB 676 in der geänderten und im Senat verabschiedeten Fassung hier herunter (PDF-Datei 164k).

Status: Veto von Gouverneur Brown am 10/09/2011. Lesen Sie den Text der Veto-Botschaft des Gouverneurs zu SB 676 (PDF).

2008
AB 684

Ein Gesetz zur Änderung von Abschnitt 11018 des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes und zur Hinzufügung von Abschnitt 11018.5 in Bezug auf Industriehanf. Laden Sie den Text von AB 684 in der eingeführten Fassung hier herunter (PDF-Datei 156k). Laden Sie den Text von AB 684 in der eingetragenen Fassung hier herunter (PDF-Datei 100k)

Status: Veto von Gouverneur Schwarzenegger am 10.11.2008. Laden Sie den Text der Veto-Botschaft des Gouverneurs hier herunter (PDF-Datei 12k).

2007
AB 684

Ein Gesetz zur Änderung von Abschnitt 11018 des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes und zur Hinzufügung von Abschnitt 11018.5, der sich auf Industriehanf bezieht. Eingeführt am 21.2.07. Wurde am 5.10.07 von der Generalversammlung mit 41 zu 29 Stimmen verabschiedet. Hat den Landwirtschaftsausschuss des Senats am 7.3.2007 mit 3:1 Stimmen passiert. Wurde am 10.7.2007 mit 3:2 Stimmen vom Senatsausschuss für öffentliche Sicherheit angenommen. Zurückverwiesen an den Bewilligungsausschuss des Senats. Wurde am 21.8.2007 mit 9:1 Stimmen an den Haushaltsausschuss des Senats überwiesen. Verabschiedung durch den Senat mit 26-13 Stimmen am 11.9.2007. Die Versammlung stimmte am 12.9.2007 mit 46 zu 29 Stimmen zu. Laden Sie hier den Text der AB 684 in der eingeführten Fassung herunter (PDF-Datei 156k). Laden Sie den Text von AB 684 in der eingetragenen Fassung hier herunter (PDF-Datei 100k).

Status: Veto von Gouverneur Schwarzenegger am 11.10.07 eingelegt. Laden Sie den Text der Veto-Botschaft des Gouverneurs hier herunter (PDF-Datei 12k).

2006
AB 1147

Ändert Abschnitte des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes, die sich auf Industriehanf beziehen, und definiert die Pflanze als verschieden von Marihuana. Übertragen von 2005 (siehe unten). Anhörung am 10.1.06 vor dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit der Versammlung (mit 4 zu 2 Stimmen angenommen) und am 18.1.06 vor dem Bewilligungsausschuss der Versammlung (mit 13 zu 3 Stimmen angenommen). Wurde am 26.1.06 von der Generalversammlung mit 44 zu 32 Stimmen verabschiedet. Danach durchlief es mehrere Senatsausschüsse und wurde am 16.8.06 vom gesamten Senat mit 26 zu 13 Stimmen verabschiedet. Am 21.8.06 wurde das Gesetz von der Versammlung mit 44 zu 29 Stimmen (für die Änderungsanträge des Senats) gebilligt. Eingetragen und dem Gouverneur am 5.9.06
zur Unterschrift vorgelegt. Veto von Gouverneur Schwarzenegger am 30.9.06.
Laden Sie den Text von AB 1147 in der eingeführten Fassung hier herunter (PDF-Datei 490k).
Laden Sie den Text von AB 1147 in der eingetragenen Fassung hier herunter (PDF-Datei 83k).
Laden Sie den Text der Veto-Botschaft des Gouverneurs hier herunter (PDF-Datei 19k).

2005
AB 1147

Ändert Abschnitte des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes, die sich auf Industriehanf beziehen, und definiert die Pflanze als verschieden von Marihuana. Eingeführt am 22.2.05. Anhörung am 27.4.05 vor dem Landwirtschaftsausschuss. Vertagt auf 2006.

2002
AB 388

Verabschiedet am 15.8.02, aber von Gouverneur Davis am 15.9.02 mit einem Veto belegt.
Laden Sie den Text von AB 388 hier herunter (PDF-Datei 43k).
Laden Sie den Text von AB 388 hier herunter (PDF-Datei 43k).
Laden Sie den Text von Gouverneur Davis‘ Veto-Nachricht herunter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.