Mythen vs. Fakten: Heirat und Kredit

Lesedauer: 5 Minuten

Highlights:

  • Wenn Sie heiraten und Ihren Namen ändern, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kreditauskünfte, Ihre Kreditgeschichte oder Ihre Kreditwürdigkeit
  • Die schlechte Kreditwürdigkeit eines Ehepartners wirkt sich nicht auf den anderen Ehepartner aus – es sei denn, Sie beantragen gemeinsam einen Kredit oder eröffnen ein gemeinsames Konto
  • Verheiratete Paare müssen keinen gemeinsamen Kredit beantragen

Ehe bedeutet, dass Sie Ihr Leben zusammenlegen – und möglicherweise auch Ihre Finanzen. Aber es gibt einige Missverständnisse über den Bund der Ehe und darüber, wie er sich auf Kreditberichte und Kreditwürdigkeit auswirken kann – oder auch nicht.

„Niemand hat behauptet, dass es romantisch ist, über Kreditgewohnheiten, Kreditkartenschulden, Budgets, Rentenkonten und Ersparnisse zu sprechen. Aber es ist wichtig“, sagt Zehra Mehdi-Barlas, Direktorin für Öffentlichkeitsarbeit für Global Consumer Solutions bei Equifax.

„Wenn Sie und Ihr Partner beschließen, Ihre Finanzen zusammenzulegen, sollten Sie seine oder ihre Philosophie in Bezug auf Kredite, Beiträge zu Ersparnissen, finanzielle Ziele und die Aufstellung regelmäßiger Budgets verstehen. Es ist einfach ein wichtiger Teil davon, ein gemeinsames Konzept dafür zu entwickeln, wie Sie als Paar in Zukunft mit diesen Dingen umgehen werden.“

Sehen Sie, wie viel Sie über Ehe und Kredit wissen.

1. Ihre Kreditauskünfte werden mit denen Ihres Ehepartners zusammengelegt, wenn Sie heiraten.

FALSCH. Ihre Kreditauskünfte sind mit Ihren persönlichen Daten verknüpft, zu denen in der Regel auch Ihre Sozialversicherungsnummer gehört, so dass Ihre Kreditauskünfte und Kreditverläufe getrennt bleiben, wenn Sie „Ja“ sagen. Wenn Sie und Ihr Ehepartner jedoch ein gemeinsames Konto eröffnen oder einer von Ihnen den anderen als autorisierten Benutzer eines Kreditkartenkontos hinzufügt, wird die Geschichte dieses Kontos in Ihren beiden Kreditberichten erscheinen.

2. Die Änderung meines Namens hat keine Auswirkungen auf meine Kreditauskünfte und meine Kredithistorie.

TRUE. Wenn Sie Ihren Namen nach der Heirat ändern, werden Ihre Kreditauskünfte mit den neuen Informationen aktualisiert. Aber Ihre Kreditgeschichte und Ihre Kreditberichte werden sich ansonsten nicht ändern.

Nachdem die Sozialversicherungsanstalt und die Gläubiger von Ihrer Namensänderung in Kenntnis gesetzt wurden, werden die neuen Informationen an die drei großen Kreditbüros (Equifax, Experian und TransUnion) gemeldet, so dass es nicht notwendig ist, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie sich mit den Kreditbüros in Verbindung setzen möchten, können Sie sich mit Equifax in Verbindung setzen, indem Sie einen Brief mit Ihrem Antrag und einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde an folgende Adresse schicken:

Equifax Information Services, LLC
P.O. Box 740256
Atlanta, GA 30374

Geben Sie in Ihrem Schreiben unbedingt Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Sozialversicherungsnummer an.

Sie können sich online an Experian und TransUnion wenden, um die korrekten Verfahren für die Aktualisierung Ihrer Kreditberichte zu erfahren.

3. Eine Heirat wirkt sich auf die Kreditwürdigkeit aus.

FALSCH. Die Kreditwürdigkeit wird durch die Eheschließung in keiner Weise beeinflusst.

4. Durch die Eheschließung werden alle Ihre Konten automatisch zu gemeinsamen Konten.

FALSCH. Es sei denn, Sie fügen Ihren Ehepartner als autorisierten Benutzer auf einem Kreditkartenkonto hinzu oder Sie beide beantragen gemeinsam einen Kredit oder eröffnen ein gemeinsames Kreditkartenkonto, dann werden Ihre einzelnen Konten nicht zusammengelegt.

5. Meine schlechte Kreditwürdigkeit wirkt sich nicht auf die Kreditauskunft und den Kreditscore meines Ehepartners aus.

TRUE. Wenn ein Partner Probleme mit der Kreditwürdigkeit hatte, hat das keine Auswirkungen auf die Kreditauskunft oder die Kreditwürdigkeit des anderen Partners.

Wenn Sie beide jedoch ein gemeinsames Konto eröffnen, erscheinen diese Informationen in Ihren beiden Kreditauskünften (wenn der Kreditgeber an eine der drei großen Kreditauskunfteien berichtet). Und wenn Sie gemeinsam eine Finanzierung für eine größere Anschaffung, wie z. B. ein Haus oder ein Auto, beantragen, prüfen Kreditgeber und Gläubiger in der Regel die Kreditinformationen beider Ehepartner.

Einige Hypotheken- oder andere Kreditgeber nehmen möglicherweise die niedrigste mittlere Kreditwürdigkeit von Ihnen beiden. Das bedeutet, dass sie die Ergebnisse aller drei großen Kreditbüros prüfen und Ihr mittleres Ergebnis mit dem Ihres Ehepartners vergleichen und dann das niedrigere Ergebnis verwenden.

6. Der frühere Konkurs meines Ehepartners hat keine Auswirkungen auf meine Kreditauskunft oder Kreditwürdigkeit, wenn wir unsere Finanzen getrennt halten.

Stimmt. Ihre Kredithistorien bleiben immer getrennt, es sei denn, die Historie umfasst ein gemeinsames Konto oder ein Konto, bei dem eine Person ein autorisierter Nutzer ist. Für Ihren Ehepartner kann es jedoch schwierig sein, einen Kredit zu erhalten, solange der Konkurs in seiner Kreditauskunft vermerkt ist. Dieser Zeitraum variiert je nach Art des Konkurses zwischen sieben und 10 Jahren.

7. Mein Ehepartner und ich haben nach wie vor Anspruch auf jeweils eine kostenlose Kopie unserer individuellen Kreditauskünfte pro Jahr von jedem der drei großen Kreditbüros.

Stimmt. Sie und Ihr Ehepartner haben alle 12 Monate Anspruch auf eine kostenlose Kopie Ihrer Kreditauskunft von jeder der drei großen Kreditauskunfteien (Equifax, Experian und TransUnion). Die Anforderung einer kostenlosen Kopie Ihrer Kreditauskunft hat keine Auswirkungen auf Ihren Ehepartner und umgekehrt.

8. Wenn ich Informationen über ein gemeinsames Konto mit meinem Ehepartner anfechte, die ich in meiner Kreditauskunft für falsch oder unvollständig halte, werden diese Informationen automatisch auch in der Kreditauskunft meines Ehepartners angefochten.

FALSCH. Da Sie beide getrennte Kreditauskünfte haben, führt die Beanstandung von Informationen in Ihrer Kreditauskunft bei einem der drei großen Kreditbüros nicht zu einer Beanstandung im Namen Ihres Ehepartners. Er oder sie müsste einen eigenen Antrag stellen.

9. Ich bin zum zweiten Mal verheiratet. Die Angabe meines Mädchennamens und meiner beiden Ehenamen in meinen Kreditauskünften kann sich auf meine Kreditwürdigkeit auswirken.

FALSCH. Persönliche Informationen wie Ihr Name haben keinen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit.

10. Jetzt, wo wir verheiratet sind, müssen wir alles gemeinsam beantragen.

FALSCH. Verheiratete Paare müssen keinen gemeinsamen Kredit beantragen. Sie können weiterhin einzelne Konten beantragen, ohne dass Ihr Ehepartner mitunterzeichnet oder anderweitig beteiligt ist. Wenn ein Partner eine höhere Kreditwürdigkeit hat, kann es eine Möglichkeit sein, ein Konto einzeln – und nicht gemeinsam – zu beantragen.

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