Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Nickelhydroxid
Produktnummer: Alle anwendbaren American Elements Produktcodes, z.B. NI-OH-02 , NI-OH-025 , NI-OH-03 , NI-OH-035 , NI-OH-04 , NI-OH-05 , NI-OH-01
CAS #: 12054-48-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Lieferantenangaben:
American Elements
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel: +1 310-208-0551
Fax: +1 310-208-0351
Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887
Abschnitt 2: GEFAHRENKENNZEICHNUNG
Einstufung des Stoffes oder Gemisches gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
Muta. 2
H341 Kann vermutlich Gendefekte verursachen.
Carc. 1A
H350 Kann Krebs erzeugen.
Repr. 1B
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT RE 1
H372 Schädigt die Lunge, die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Akute Tox. 4
H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Acute Tox. 4
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Hautreizung. 2
H315 Verursacht Hautreizungen.
Skin Sens. 1
H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
Gefahren nicht anderweitig eingestuft
Keine Information bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H334
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden hervorrufen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
H341
Verdacht, Gendefekte zu verursachen.
H350
Kann Krebs erzeugen.
H360
Kann die Fruchtbarkeit oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H372
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Expositionsweg: Inhalativ.
Vorsichtshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P284
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P261
Atmung von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol vermeiden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Opfer an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P405
Verschlossen aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Klassifizierung
D2A – Sehr giftiges Material, das andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(Hazardous Materials Identification System)
GESUNDHEIT
BRANDSTOFFE
REAKTIVITÄT
2
0
1
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
Kennnummer(n):
EG-Nummer: 235-008-5
Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Frische Luft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Geöffnetes Auge mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Arzt aufsuchen.
Informationen für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen.
Schädlich beim Verschlucken.
Schädlich beim Einatmen.
Kann beim Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Kann Krebs erzeugen.
Verdacht, durch Einatmen Krebs zu erzeugen.
Kann die Fruchtbarkeit oder das Kind im Mutterleib schädigen.
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Expositionsweg: Inhalativ.
Angabe, ob sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlung erforderlich ist
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Abschnitt 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand dieses Produktes können freigesetzt werden:
Nickeloxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständigen undurchlässigen Schutzanzug tragen.
Abschnitt 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Persönliche Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstung und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung finden Sie in Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
Abschnitt 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorkehrungen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht geschlossen halten.
Kühl und trocken in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter vorsichtig öffnen und handhaben.
Hinweise zum Explosions- und Brandschutz:
Das Produkt ist nicht brennbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Von Oxidationsmitteln entfernt lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in gut verschlossenen Behältern lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Abschnitt 8. EXPOSITIONSBEKÄMPFUNG/PERSÖNLICHER SCHUTZ
Expositionsbegrenzung
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung sorgen.
Atemschutzgeräte:
Geeignete Atemschutzmaske verwenden, wenn hohe Konzentrationen vorhanden sind.
Empfohlenes Filtergerät für den kurzfristigen Einsatz:
Atemschutzmaske mit Patronen des Typs P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu technischen Kontrollen verwenden. Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzgeräte geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Informationen
Aussehen:
Form: Pulver
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 230 °C (446 °F) (dez)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/-beginn: Nicht bestimmt
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Erstarrungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlichkeit: Nicht bestimmt.
Explosionsgefahr: Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 4,1 g/cm³ (34.215 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 °C (68 °F): 0,13 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.
Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Abschnitt 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Information bekannt.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Nickeloxide
Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Schädlich beim Einatmen.
Schädlich beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität dieses Stoffes.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Oral
LD50 1515 mg/kg (Ratte)
Inhalativ LC50/4H 1200 mg/m3/4H (Ratte)
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung:
Kann Reizungen verursachen
Sensibilisierung:
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzell-Mutagenität:
Verdacht auf Verursachung genetischer Defekte.
Karzinogenität:
Kann Krebs erzeugen.
Das Register über toxische Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten über tumorigene und/oder karzinogene und/oder neoplastische Wirkungen für diesen Stoff.
Die EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH haben keine Klassifizierungsdaten zu den karzinogenen Eigenschaften dieses Stoffes zur Verfügung gestellt.
Reproduktionstoxizität:
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an der Lunge, den Nieren und der Leber. Expositionsweg: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach bestem Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Karzinogene Kategorien
OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration)
Stoff ist nicht gelistet.
Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Produkt nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in geringen Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann das Leben im Wasser nachhaltig schädigen.
Einleitung in die Umwelt vermeiden.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. VERKEHRSANGABEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
UN3077
UN proper shipping name
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickel(II)hydroxid)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Nickel(II)hydroxid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Zeichen
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Zeichen
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Zeichen
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer: F-A,S-F
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/Zusätzliche Informationen:
DOT
Schiffsgefährdend (DOT):
Nein
UN-„Modellvorschrift“:
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickel(II)hydroxid), 9, III
Abschnitt 15. REGELMÄSSIGE ANGABEN
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der U.S. Environmental Protection Agency Toxic Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der Canadian Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische toxische Chemikalienlisten)
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
California Proposition 65
Prop 65 – Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
Prop 65 – Entwicklungstoxizität
Stoff ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, weiblich
Stoff ist nicht gelistet.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, männlich
Stoff ist nicht gelistet.
Hinweise zur Verwendungsbeschränkung:
Nur von fachlich qualifizierten Personen zu verwenden.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsregelungen
Stoff mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Stoff ist nicht gelistet.
Die Beschränkungsbedingungen nach Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Stoff ist nicht gelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht gelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Abschnitt 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und gelten für das Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die sich aus der Handhabung oder aus dem Kontakt mit dem oben genannten Produkt ergeben. Zusätzliche Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. URHEBERRECHT 1997-2018 AMERICAN ELEMENTS. LIZENZ ZUR ANFERTIGUNG UNBEGRENZTER PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ERTEILT.