AlgerienBearbeiten
In Algerien gibt es etwa hundert Non-Profit-Organisationen, darunter Ness El Khir, eine soziale Aktions- und Umweltschutzgruppe, und mehrere Vereine, die kranken Kindern helfen, wie die Association Besma pour les enfants malades – Constantine-Algérie, das Centre des enfants abandonnes d’El-Biar, AIDA – Association Internationale de la Diaspora Algérienne, Association Algérienne de la Propriété Intellectuelle, Association tayssir-Algérie pour la poloygamie, Forum National pour l'“Entrepreneuriat et la Compétitivité (F.N.E.C.), usw.
In Algerien werden die Vereinigungen durch das Gesetz Nr. 90-31 vom 4. Dezember 1990 geregelt.
BelgienBearbeiten
In Belgien werden insbesondere die Begriffe association sans but lucratif (ASBL) und association internationale sans but lucratif (AISBL) verwendet.
In Belgien werden diese Einrichtungen durch das Gesetz über gemeinnützige Vereine, internationale gemeinnützige Vereine und Stiftungen (Loi sur les associations sans but lucratif, les associations internationales sans but lucratif et les fondations) geregelt.
Kanada (Quebec)Bearbeiten
In Quebec hat der Begriff Assoziation die gleiche Bedeutung wie in Frankreich, so dass zwei Bedeutungen unterschieden werden können.
Im allgemeinen Sinne bezeichnet Assoziation jede Einheit, die von einer Gruppe von Personen gebildet wird, die durch ein bestimmtes Ziel vereint sind.
Aber in seiner rechtlichen Bedeutung umfasst der Verein genau zwei Formen des Zusammenschlusses ohne Gewinnerzielungsabsicht und im Gegensatz zum Begriff der société:
1) Der Zusammenschluss aufgrund eines Vereinsvertrags, der in Frankreich der association non déclarée entspricht.
2) Zusammenschluss in Form einer juristischen Person, der durch Teil III des „Loi sur les compagnies“ oder durch eine analoge Regelung, die in Frankreich der im Gesetz von 1901 vorgesehenen und definierten Vereinigung entspricht, geregelt ist.
Da ein Verein per Definition und Vorschrift „gemeinnützig“ ist, sind die Ausdrücke „association à but lucratif“ und „association sans but lucratif“ zu vermeiden, da erstere unpassend und letztere redundant sind. Die Bedeutung des Begriffs „gemeinnützig“ ist klar und bedeutet, dass die Mitglieder, Partner oder Gesellschafter im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Vereinigung weder unmittelbar noch langfristig einen persönlichen Vermögensvorteil anstreben.
Um anzugeben, dass eine Vereinigung mit moralischer oder rechtlicher Persönlichkeit ausgestattet ist, genügt im Französischen das Adjektiv „personnalisé“, was dann den Ausdruck „association personnalisée“ ergibt. Im Französischen sind die Ausdrücke corporation à but non lucratif und corporation sans but lucratif ungebräuchlich geworden. Im Spanischen werden die Ausdrücke asociación de hecho, asociación de derecho, asociación con personería jurídica und asociación con personería jurídica en trámite verwendet, die den soeben genannten Begriffen entsprechen.
Im Vergleich und in Erweiterung der soeben genannten Begriffe werden im Französischen die Ausdrücke groupements à but non lucratif und groupements sans but lucratif verwendet, die insbesondere auch Genossenschaften und religiöse Einrichtungen umfassen. Gelegentlich werden im Französischen auch die Ausdrücke organisations à but non lucratif und organismes à but non lucratif verwendet, um (in Quebec und in anderen Ländern) Vereine, Genossenschaften und religiöse Einrichtungen einzuschließen, auch wenn sie streng genommen keine sind, Diese Begriffe umfassen auch andere Arten von Zusammenschlüssen, die oben nicht genannt wurden, wie Gemeinden und Rathäuser, Krankenhäuser, Schulgruppen, Universitäten, CEGEPs (Collèges d’Enseignement Général et Professionnel), CLSCs (Centre Local de Services Communautaires), usw. Um nur alle Gruppen dieser Art, die mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, zu erfassen, wäre ein besserer und angemessenerer Ausdruck (im Französischen) der folgende: personnes morales sans but lucratif.
Die Steuergesetzgebung von Quebec, die sich im Allgemeinen an der allgemeinen kanadischen Gesetzgebung orientiert, verwendet je nach Art der zu erfassenden Organisation unterschiedliche Ausdrücke. Diese Gesetzgebung sieht vor, dass Vereine von der Steuer befreit sind, vorausgesetzt natürlich, dass die Mitglieder niemals an Gewinnen oder Vereinsvermögen beteiligt sind.
ElfenbeinküsteBearbeiten
In der Elfenbeinküste ist das Vereinsgesetz von 1960 in Kraft.
Vereinigte StaatenBearbeiten
In den Vereinigten Staaten gibt es 1,14 Millionen gemeinnützige Vereine, und dieser nichtkommerzielle Sektor macht 8,5 % des BIP aus (gegenüber z. B. 4,2 % in Frankreich). In diesen Einrichtungen sind 9,3 % der Erwerbsbevölkerung beschäftigt, was einen Weltrekord darstellt. Die Amerikaner spenden jedes Jahr 250 Milliarden Dollar an diese gemeinnützigen Einrichtungen, und diese Spenden sind steuerfrei. Von diesem Betrag gehen etwa 36 % an die verschiedenen Kirchen, 13 % an das Bildungswesen, 8,6 % an das Gesundheitswesen und 5,4 % an die Kultur (d. h. der letzte Prozentsatz entspricht etwa 13 Milliarden Dollar pro Jahr). Film- und Experimentalfilmproduktionsgesellschaften, Kulturstiftungen, das Ballett und sein Corps de ballet, Verlage (insbesondere Universitätsverlage) sind einige Beispiele für gemeinnützige Vereinigungen im Kulturbereich, die Jahr für Jahr von den Amerikanern unterstützt werden.
Seit 1917 sind gemeinnützige Vereinigungen in den Vereinigten Staaten durch den Punkt 501c3 des amerikanischen Steuergesetzes geregelt. Davon sind 909 000 Vereine als gemeinnützig anerkannt, so dass in diesen Fällen alle Spenden steuerlich absetzbar sind.
Gemeinnützige Vereine werden in der Regel von einem „Kuratorium“ wohltätig geführt, und ihre Mitglieder sind oft selbst Spender. Diese Treuhänder verfügen über weitreichende Verwaltungsbefugnisse und legen oft nach bestem Wissen und Gewissen die Aufgaben und Merkmale der Vereinigung fest. Einige von ihnen sind unter anderem dafür zuständig, die Höhe der Mittel für die einzelnen Programme festzulegen und sie gegebenenfalls zu beschaffen.
Zu den Finanzierungsquellen der Verbände gehört das Stiftungsvermögen, das in der Regel in Wertpapieren oder verwalteten Immobilien angelegt ist und aus dem in der Regel nur Zinsen und Dividenden (Betriebskapital) jährlich ausgegeben werden dürfen.
FrankreichBearbeiten
In Frankreich wird sie als association relevant de la loi du 1er juillet 1901 et du décret du 16 août 1901 bezeichnet, oder in einer einfacheren und kürzeren Form, association loi de 1901. Dieses Gesetz wurde während der Regierung Waldeck-Rousseau diskutiert und verabschiedet.
Vereinigungen mit Sitz in den Departements Elsass und Mosel, genannt association loi de 1908, unterliegen dem lokalen Recht (siehe lokales Recht im Elsass und in der Mosel), wobei der gemeinnützige Zweck in der Satzung selbst ausdrücklich genannt werden muss, damit diese Einrichtungen als solche gelten.
Manchmal spricht man auch von entreprise associative, um Verbände zu bezeichnen, die auch einen kommerziellen Zweck verfolgen.
MexikoBearbeiten
In Mexiko können unter den wichtigsten Verbänden und Stiftungen die folgenden genannt werden:
- Asociación de Scouts de México A.C. (A.S.M.A.A.). (A.S.M.A.C.)
- Fundación Síndrome Down de Nuevo León, A.C.
- Fundación Altruista Alejandro Araujo ,A.C.
- Ciegos Fundación Roma, A.C.
- Asociación Mexicana de Fibrosis Quística, A.C.
- Nuestros Pequeños Hermanos, A.C.
- Compromiso y Responsabilidad Educativa ABP
Wenn eine „gemeinnützige Einrichtung“ entsteht (in Mexiko und auch in vielen anderen Ländern), funktioniert sie dank der freiwilligen Arbeit der Gesellschaft und dank des Sozialbeitrags ihrer eigenen Mitglieder.
SchweizEdit
In der Schweiz spricht man hauptsächlich von „association sans but économique“. Diese Vereinigungen sind in den Artikeln 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt.
SpanienVeröffentlichen
Das spanische Zivilrecht sieht mehrere Arten von gemeinnützigen Einrichtungen vor, die jeweils in das entsprechende Register eingetragen werden müssen.
Vereinigungen müssen in das Vereinsregister eingetragen werden und ihre Gründung wird durch das Organgesetz 1/2002 geregelt.Gemeinnützigkeit bezieht sich auf die Tatsache, dass die Mitglieder nicht beitreten, um einen Gewinn zu erzielen, was aber nicht bedeutet, dass der Verein kein Geld verdienen, keine Mitarbeiter beschäftigen oder keinen Gewinn erzielen kann, sondern dass der Gewinn nicht unter den Mitgliedern verteilt werden kann.
Stiftungen hingegen müssen gemäß dem Stiftungsgesetz 50/2002 vom 26. Dezember 2002 in das Stiftungsregister eingetragen werden, gemäß dem in Artikel 34 der spanischen Verfassung anerkannten Stiftungsrecht und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften; eine Liste dieser Art von Einrichtungen kann in der folgenden Referenz eingesehen werden:.
Spanische Stiftungen und solche anderer Länder müssen gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie z.B: Verteidigung der Menschenrechte; Verteidigung der Opfer von Terrorismus und Gewalttaten; soziale Unterstützung und soziale Eingliederung im Allgemeinen; bürgerliche, erzieherische, kulturelle, wissenschaftliche, sportliche, gesundheitliche und arbeitsrechtliche Zwecke; Stärkung der Institutionen; Entwicklungszusammenarbeit; Förderung von Freiwilligenarbeit und sozialem Engagement; Schutz der Umwelt; Förderung der Sozialwirtschaft; Förderung und Betreuung von Menschen, die aus physischen, sozialen oder kulturellen Gründen von Ausgrenzung bedroht sind; Förderung der verfassungsmäßigen Werte oder Verteidigung der demokratischen Grundsätze; Förderung der Toleranz; Entwicklung der Informationsgesellschaft; Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung. Im Allgemeinen muss der Zweck der Stiftung allgemeinen Personengruppen zugute kommen; diese Überlegung gilt für Gruppen von Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen und deren Familien. Keinesfalls dürfen Stiftungen mit dem Hauptzweck errichtet werden, dem oder den Stiftern, den Treuhändern, ihren Ehegatten oder Personen, die durch ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis verbunden sind, oder ihren nächsten Verwandten sowie individualisierten juristischen Personen, die keine Zwecke von allgemeinem Interesse verfolgen, Vorteile zu verschaffen.
UruguayBearbeiten
In Uruguay können unter den bekanntesten oder relevantesten Vereinigungen und Stiftungen die folgenden genannt werden:
- Peluffo Giguens Foundation, offizielle Seite:, Referenzen:
- Our Children’s Library, offizielle Seite:, Referenzen:
- Wikimedia Uruguay, offizielle Seite:, Referenzen:
- Fundación Logosófica del Uruguay, offizielle Seite:, Referenzen:
In vielen Fällen und vor allem, wenn eine „gemeinnützige Einrichtung“ gerade erst entsteht (in Uruguay und auch in vielen anderen Ländern), funktioniert sie dank der Freiwilligenarbeit ihrer sozialen Masse und dank der Sozialabgaben ihrer eigenen Mitglieder.