Sozialversicherungsamt Lafayette

****WICHTIG: Wegen der COVID-19-Pandemie können Sie das Sozialversicherungsamt nicht ohne Termin aufsuchen.
Termine sind begrenzt und nur für dringende Angelegenheiten möglich.
Das Sozialversicherungsamt Lafayette stellt die Anspruchsberechtigung fest und zahlt Leistungen an Hinterbliebene aus. Es stellt die Anspruchsberechtigung fest und zahlt die Leistungen an gesetzlich Blinde aus. Feststellung der Anspruchsberechtigung und Auszahlung von Rentenleistungen an Anspruchsberechtigte ab 62 Jahren.
Stunden:
Montag 9:00 AM – 16:00 PM
Dienstag 9:00 AM – 16:00 PM
Mittwoch 9:00 AM – 12:00 PM
Donnerstag 9:00 AM – 16:00 PM
Freitag 9:00 AM – 4:00 PM
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Südwestliche Ecke der 2. und 26 East Bound– 2 Blocks westlich und 2 südlich des Court House.

Top Online Services auf SSA.gov

Sie können online gehen unter: https://www.ssa.gov für die folgenden Dienstleistungen. Sie können diese Dinge erledigen, ohne einen Termin in Ihrem örtlichen Büro zu vereinbaren.
Beantragen Sie Leistungen
– Beantragen Sie Rentenleistungen
– Beantragen Sie Invaliditätsleistungen
– Beantragen Sie Medicare-Leistungen
– Legen Sie Einspruch gegen eine Entscheidung ein
– Überprüfen Sie Ihre Kontoinformationen
– Sehen Sie sich Ihren letzten SS-Auszug an
– Überprüfen Sie Ihren Einkommensverlauf
– Schätzen Sie Ihre Rentenleistungen
– Überprüfen Sie Ihren Antragsstatus
-Aktualisierungen Ihres Kontos
– Ändern Sie Ihre Adresse
– Einrichten und Ändern von Direktüberweisungen
– Drucken Sie Leistungsnachweise aus
– Drucken Sie Ihr 1099-Formular aus
SSI leistet monatliche Zahlungen an Personen, die über ein geringes Einkommen und wenige Mittel verfügen und die:
Alter 65 oder älter;
Blind; oder
Behindert.
Wenn Sie SSI beantragen, können Sie einen großen Teil Ihres Antrags auf unserer Website www.socialsecurity.gov ausfüllen. Sie können uns auch gebührenfrei unter 888-884-0522 anrufen und um einen Termin mit einem Vertreter der Sozialversicherung bitten.
Eltern oder Erziehungsberechtigte können in der Regel einen Antrag für blinde oder behinderte Kinder unter 18 Jahren stellen. In einigen Fällen können auch andere Dritte einen Antrag für Kinder stellen.
Sie sollten bestimmte Dinge mitbringen, wenn Sie einen Antrag stellen. Auch wenn Sie nicht alle der unten aufgeführten Dinge haben, sollten Sie den Antrag trotzdem stellen. Die Mitarbeiter des Sozialversicherungsamtes können Ihnen helfen, alles Nötige zu besorgen.
Bitte bringen Sie mit:
– Ihren Sozialversicherungsausweis oder einen Nachweis über Ihre Sozialversicherungsnummer;
– Ihre Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis über Ihr Alter;
– Informationen über die Wohnung, in der Sie leben, wie Ihre Hypothek oder Ihren Mietvertrag und den Namen des Vermieters;
– Gehaltsabrechnungen, Bankbücher, Versicherungspolicen, Bestattungsunterlagen und andere Informationen über Ihr Einkommen und die Dinge, die Sie besitzen;
– Die Namen, Adressen und Telefonnummern von Ärzten, Krankenhäusern und Kliniken, die Sie aufgesucht haben, wenn Sie SSI beantragen, weil Sie behindert oder blind sind;
– Nachweis der U.US-Staatsbürgerschaft oder den Status eines berechtigten Nicht-Staatsbürgers; und
– Ihr Scheckbuch oder andere Papiere, aus denen die Nummer Ihres Bank-, Kredit- oder Spar- und Darlehenskontos hervorgeht. Wenn Sie für SSI zugelassen sind, müssen Sie Ihre Zahlungen elektronisch erhalten. Die Zahlungen können über direkte Einzahlungen, das Direct Express®-Kartenprogramm oder ein elektronisches Überweisungskonto erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter www.GoDirect.org.
Wie stellt man einen Online-Antrag?
Besuchen Sie www.socialsecurity.gov und wählen Sie „Online-Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen“.
Füllen Sie den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen aus
Beantworten Sie die Fragen im Bericht über die Erwerbsunfähigkeit Erwachsener
Senden Sie die Unterlagen per Post oder bringen Sie sie zu diesem Sozialversicherungsamt.
Die Online-Formulare stehen Ihnen sieben Tage in der Woche zu folgenden Zeiten zur Verfügung (Eastern time):
Montag-Freitag: 5 a.m. bis 1 a.m.
Samstag: 5 Uhr bis 23 Uhr
Sonntag: 8 Uhr bis 23:30 Uhr
Feiertage: 5 Uhr morgens bis 23 Uhr abends

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