The Embryo Project Encyclopedia

Der Uniform Anatomical Gift Act (UAGA oder der Act) wurde 1968 in den USA verabschiedet und seitdem 1987 und 2006 überarbeitet. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Spende von Organen, Geweben und anderen menschlichen Körperteilen in den USA. Das UAGA trägt zur Regulierung von Körperspenden für Wissenschaft, Medizin und Bildung bei. Das Gesetz wurde bei Diskussionen über Abtreibung, Transplantationen von fötalem Gewebe und die Anatomieausstellung Body Worlds herangezogen. Das UAGA von 1968 schuf einen Präzedenzfall für die Spende von fötalen Organen und Geweben und stand im Hintergrund vieler Debatten über Abtreibung und Forschung an fötalem Gewebe.

Uniform Acts sind staatliche Gesetze, die von einer Gruppe qualifizierter Juristen, wie Anwälten, Richtern und Juraprofessoren, ausgearbeitet werden. Diese Juristen bilden die National Conference of Commissioners on Uniform State Laws (NCCUSL) und sind für die Aktualisierung und die Ausarbeitung von Vorschlägen für einheitliche Gesetze zuständig. Ein einheitliches Gesetz wird von der NCCUSL vorgeschlagen und auf staatlicher Ebene erlassen. Da die Macht des Bundes in den USA begrenzt ist, haben die Bundesstaaten die Möglichkeit, das Gesetz anzunehmen, abzulehnen oder anzupassen. Bis 1971 hatten alle Bundesstaaten und der District of Columbia das ursprüngliche UAGA mit wenigen Änderungen in Kraft gesetzt. Bis 2012 haben fünfundvierzig Staaten, der District of Columbia und die US Virgin Islands das überarbeitete Gesetz von 2006 übernommen.

Der NCCUSL hatte das Gesetz im August 1967 in dem Bestreben ausgearbeitet, die US-Bundesstaaten in der Frage der Organ- und Gewebespende zu vereinheitlichen. Vor der Einführung des Gesetzes hatten alle US-Bundesstaaten unterschiedliche Gesetze, die die Eigentumsrechte an den Körpern der Verstorbenen regelten. Alle US-Bundesstaaten übernahmen das UAGA von 1968 innerhalb von drei Jahren nach seiner Verabschiedung durch den Ausschuss, und die Anatomical Gift Acts der einzelnen Bundesstaaten wichen nur geringfügig voneinander ab.

Das UAGA von 1968 enthält sieben Hauptabschnitte, in denen die Regelung der Spenden klargestellt wird. Abschnitt 1 definiert die im Gesetz verwendeten Begriffe. Die ursprünglichen Verfasser unterschieden zwischen einem Spender und einem Erblasser. Ein Spender ist eine Person, die sich bereit erklärt, ihren eigenen Körper zu spenden, oder die die Befugnis hat, den Körper einer anderen Person, in der Regel eines engen Familienmitglieds, zu spenden. Der Verstorbene ist die Person, deren Organe, Gewebe oder Körper gespendet werden. In Abschnitt 2 wird erläutert, wer in eine anatomische Schenkung einwilligen kann. Ist der Verstorbene noch am Leben und volljährig, kann er einwilligen. Ist der Verstorbene verstorben, sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, sofern sie volljährig sind, für die Spende des Körpers des Verstorbenen zuständig. Abschnitt 3 enthält eine Liste der qualifizierten Empfänger, d. h. der Empfänger der Spende, darunter Krankenhäuser, medizinische Fakultäten, Universitäten und Lagereinrichtungen für Forschungs- und Ausbildungszwecke sowie Personen, die die Spende zu Transplantationszwecken erhalten werden. Außerdem werden die rechtlichen Verwendungszwecke der Schenkung aufgeführt, die vom Beschenkten abhängen. So muss beispielsweise ein Geschenk, das eine medizinische Hochschule erhält, für die Forschung oder die Verbesserung des medizinischen Bereichs verwendet werden, während ein Geschenk an eine Einzelperson für deren medizinische Behandlung oder Gewebetransplantation verwendet werden muss. In Abschnitt 4 des Gesetzes wird erläutert, wie eine anatomische Schenkung zu vollziehen ist. Der Spender muss die entsprechenden Dokumente ohne Zwang unterzeichnen. In Abschnitt 5 wird dann beschrieben, wie die Schenkungsunterlagen übergeben werden. In Abschnitt 6 wird erläutert, wie eine Spende geändert oder beendet werden kann. Abschnitt 7 befasst sich mit der Spende im Todesfall, wozu auch gehört, dass ein Arzt den Todeszeitpunkt des Erblassers feststellen muss.

Ein Bestandteil des UAGA ist die Einbeziehung von totgeborenen Kindern und, sofern nicht anderweitig eingeschränkt, von Föten als Erblasser. Abschnitt 1 des UAGA enthält die einzige Erwähnung von Säuglingen und Föten in dem Gesetz von 1968. In diesem Abschnitt werden totgeborene Säuglinge und Föten als gesetzliche Erblasser eingestuft, und abgetriebene Föten könnten als Erblasser betrachtet werden. Für Föten gilt das gleiche Zustimmungsverfahren, um zu verhindern, dass Ärzte Frauen zu einer Abtreibung zwingen. Einige hatten jedoch spekuliert, dass die Möglichkeit, schwangeren Frauen die Wahl des Empfängers ihres gespendeten Fötus zu überlassen, zu einem Anstieg der Zahl der Abtreibungen führen würde, da Frauen mit der alleinigen Absicht schwanger werden könnten, den Fötus zu spenden. Auch die Spende von Embryonen war umstritten. Das Gesetz von 2006 geht darauf ein, indem es feststellt, dass die Verwendung gespendeter Embryonen zu Forschungszwecken weder erlaubt noch verboten ist und dass andere Bundesgesetze dieses Thema behandeln. Als Reaktion auf diese Probleme lassen einige Staaten bei der Verabschiedung des Gesetzes das Wort „Fötus“ vollständig aus der Definition des Verstorbenen weg. Arizona hat dies zusammen mit mehreren anderen Bundesstaaten bei der Überarbeitung des UAGA im Jahr 2006 getan.

Das UAGA bietet auch rechtlichen Beistand für Verstorbene, die ursprünglich nicht unter das Gesetz fielen, wie z. B. Body Worlds, eine Wanderausstellung, die Ganzkörper- und Organpräparate zeigt. Die Körper sind mit der Plastinationstechnik von Gunther von Hagens konserviert und zeigen verschiedene Aspekte der menschlichen Anatomie. Alle diese Präparate, einschließlich Föten, werden vom Institut für Plastination (IfP) in Heidelberg, Deutschland, gespendet. Da das IfP Spenden aus vielen Ländern annimmt, müssen die Spenden mit den Gesetzen des Landes, aus dem sie stammen, in Einklang stehen. Das nordamerikanische Körperspendenprogramm stützt sich bei seiner Einverständniserklärung auf das UAGA. Spenden an das IfP fallen unter das Gesetz, da die Präparate für Forschung und Lehre verwendet werden. In der Einverständniserklärung des IfP für Körperplastinationsspenden heißt es: „Die Ausbildung soll anatomischen Unterricht für Studenten und insbesondere für die breite Öffentlichkeit umfassen.“ Einige Kritiker, wie der Bioethiker Lawrence Burns vom King’s University College in Ontario, Kanada, argumentieren, dass sich Body Worlds von anderen medizinischen und Forschungseinrichtungen unterscheidet, weil mit der öffentlichen Zurschaustellung von Körpern ein Gewinn erzielt wird. Burns zufolge verletzt Body Worlds die Würde der Verstorbenen, und die Ausstellung sollte mehr tun, um die Individualität der Verstorbenen zu schützen.

Die ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Uniform Anatomical Gift Act und Body Worlds, der Transplantation von fötalem Gewebe und der Abtreibung ergeben haben, zeigen, dass der Wortlaut des Gesetzes eine gewisse Unklarheit aufweist. Das UAGA hat jedoch eine Grundlage geschaffen, auf die sich die einzelnen Staaten stützen können, um anatomische Geschenke zu regeln.

Quellen

  1. Offizielle Website von Körperwelten. „Körperspende zur Plastination: Consent.“ http://www.koerperspende.de/en/body_donation/thebody_donation.html (Accessed November 24, 2012).
  2. Burns, Lawrence. „Gunther von Hagens‘ Body Worlds: Selling Beautiful Education“. American Journal of Bioethics 7 (2007): 12-23.
  3. Creath, Richard, and Jane Maienschein. „Body Worlds as Education and Humanism“. American Journal of Bioethics 7 (2007): 26.
  4. Danis, Mark W. „Fetal Tissue Transplants: Restricting Recipient Designation.“ Hastings Law Journal 39 (1987-8): 1079-80.
  5. Fazio, Timothy J. „Woman’s Right to Choose: Designation of Fetal Tissue Donees, A Note.“ Hofstra Law Review 30 (2001): 533-4.
  6. Jang, Yungbi A. „Fifty Years of Organ Transplants: The Past, Present, and Future of Organ Transplant Policy“. The Health Law & Public Policy Forum (2009): 34-40.
  7. Revised Uniform Anatomical Gift Act (2006). http://www.uniformlaws.org/shared/docs/anatomical_gift/uaga_final_aug09.pdf (Accessed November 24, 2012).
  8. Uniform Anatomical Gift Act (1968). http://www.uniformlaws.org/shared/docs/anatomical_gift/uaga%201968_scan.pdf (Accessed November 24, 2012).
  9. Uniform Law Commission. „Uniform Anatomical Gift Act (2006).“ The National Conference of Commissioners on Uniform State Laws. http://www.uniformlaws.org/Act.aspx?title=Anatomical%20Gift%20Act%20(2006) (Accessed November 24, 2012).
  10. Arizona State Legislature. „Revised Uniform Anatomical Gift Act.“ Arizona State Legislature Public Health and Safety. http://www.azleg.state.az.us/arizonarevisedstatutes.asp?title=36 (Accessed December 7, 2012).

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