The Embryo Project Encyclopedia

Im Fall Webster v. Reproductive Health Services bestätigte der Oberste Gerichtshof der USA 1989 die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes aus Missouri, das die Abtreibungshilfe regelte. Das Gesetz aus Missouri verbot die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, Angestellter oder finanzieller Mittel für die Beratung oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen. Das Gesetz enthielt auch Beschränkungen für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen. Eine Gruppe von Ärzten, die von dem Gesetz betroffen waren, focht die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Teile des Gesetzes an. Das US-Bundesbezirksgericht, das den Fall zuerst verhandelte, erklärte viele der angefochtenen Abschnitte des Gesetzes für verfassungswidrig. Der Generalstaatsanwalt von Missouri legte daraufhin Berufung bei einem US-Bundesberufungsgericht und schließlich beim Obersten Gerichtshof der USA in Washington, D.C. ein. In einer Entscheidung, die mit fünf zu vier Stimmen ausfiel, hob der Oberste Gerichtshof der USA die Entscheidungen der unteren Bundesgerichte auf und entschied, dass es verfassungsgemäß sei, die Bereitstellung von Abtreibungsbehandlungen durch öffentliche Mittel, Einrichtungen und Angestellte zu verbieten. Damit bestätigte der SupremeCourt ein bundesstaatliches Gesetz, das den Zugang von Frauen zu Abtreibungen einschränkte, und schuf einen Präzedenzfall, wonach die Bundesstaaten die Abtreibungsbehandlung einschränken können.

Am 23. April 1986 verabschiedete die Generalversammlung von Missouri die House Bill 1596, die Gouverneur John Ashcroft am 26. Juni 1986 als Gesetz unterzeichnete. Das Gesetz sollte am 13. August 1986 in Kraft treten. Obwohl House Bill 1596 zwanzig Bestimmungen enthielt, wurden nur einige davon später vor Gericht angefochten. Die Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen in Missouri fochten drei wichtige Abschnitte des Gesetzes an. Diese drei Abschnitte betrafen die Interessen und Rechte eines Fötus, die Anforderungen an Abtreibungsärzte und die Verwendung öffentlicher Mittel für die Abtreibungsbehandlung.

Der erste Abschnitt von House Bill 1596, gegen den die Abtreibungsanbieter Einspruch erhoben, befasste sich mit den Rechten und Interessen eines Fötus, den das Gesetz als ungeborenes Kind bezeichnete. Das Gesetz von Missouri besagt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, wenn das Sperma eines Mannes die Eizelle einer Frau befruchtet. Dieser Fötus hatte nach dem Gesetz von Missouri Interessen, die vom Staat geschützt werden sollten, einschließlich Leben, Gesundheit und Wohlbefinden. Ferner heißt es in dem Gesetz, dass Föten, die als ungeborene Individuen bezeichnet werden, die gleichen Rechte wie alle Menschen haben und dass Gesetze so ausgelegt werden sollten, dass sie ihnen diese Rechte zugestehen.

Der zweite Abschnitt von House Bill 1596, gegen den die Ärzte vor Gericht klagten, betraf die Anforderungen an Ärzte, die Abtreibungen vornehmen. Das Gesetz sah vor, dass die Ärzte vor der Durchführung von Abtreibungen das Gestationsalter des Fötus bestimmen mussten, d. h. wie viele Wochen die Frau schwanger war. War eine Frau mehr als zwanzig Wochen schwanger, mussten die Ärzte feststellen, ob der Fötus lebensfähig war, d. h. ob er außerhalb des Mutterleibs überleben konnte.War der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig, durfte die Schwangerschaft nicht abgebrochen werden. Um die Lebensfähigkeit des Fötus festzustellen, mussten die Ärzte laut Gesetz medizinische Tests durchführen, um das Gestationsalter, das Gewicht und die Lungenreife des Fötus zu bestimmen. Darüber hinaus verlangte House Bill 1596, dass Ärzte bei Schwangerschaften, die länger als sechzehn Wochen dauerten, alle Abtreibungen in einem Krankenhaus und nicht in einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung vornahmen.

Das Gesetz verlangte von den Ärzten auch eine schriftliche Bestätigung, dass sie schwangere Frauen vor der Durchführung des Abbruchs über bestimmte Fakten informiert hatten. Zum Beispiel mussten die Ärzte den Frauen mitteilen, ob sie schwanger waren oder nicht. Frauen, die ihre monatliche Regelblutung ausgelassen hatten, konnten vermuten, dass sie schwanger waren und einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. In den 1980er Jahren konnten Schwangerschaftstests einen sich entwickelnden Embryo in den ersten Wochen der Schwangerschaft nicht erkennen. Daher konnten Ärzte nicht immer mit Sicherheit feststellen, ob eine Frau in den ersten Wochen der Schwangerschaft schwanger war. Doch selbst in diesen Fällen waren die Ärzte laut Gesetz verpflichtet, den Frauen mitzuteilen, dass sie tatsächlich schwanger waren. House Bill 1596 verpflichtete die Ärzte außerdem, die Frauen über die Risiken der Abtreibungsmethode zu informieren und ihnen Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch aufzuzeigen.

Schließlich wandten sich die Ärzte gegen die im Gesetzentwurf 1596 enthaltene Einschränkung der Verwendung öffentlicher Mittel für die Abtreibungsbehandlung. Die Gesetzesvorlage 1596 verbot es Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes oder medizinischer Einrichtungen, Abtreibungen vorzunehmen oder zu unterstützen, die nicht notwendig waren, um das Leben der Schwangeren zu retten.

Ein anderer Abschnitt der Gesetzesvorlage machte es illegal, öffentliche Mittel, Mitarbeiter oder Einrichtungen zu verwenden, um schwangere Frauen zu Abtreibungen zu beraten, wenn diese nicht notwendig waren, um ihr Leben zu retten.

Am 14. Juli 1986 reichten mehrere Organisationen und Einzelpersonen eine Klage gegen William L. Webster, den Generalstaatsanwalt des Staates Missouri, ein, in der sie die Verfassungswidrigkeit der Abtreibungsgesetze geltend machten. Reproductive Health Services, eine der Organisationen, die das Gesetz anfechteten, war eine gemeinnützige Organisation in St. Louis, Missouri, die Gesundheitsdienste für Frauen und Abtreibungen bis zur 22. Eine andere Organisation, die das Gesetz anfechtete, Planned Parenthood of Kansas City in Kansas City, Missouri, bot schwangerschaftsbezogene Gesundheitsdienste und Abtreibungsdienste bis zur vierzehnten Schwangerschaftswoche an. Mehrere Ärzte, Gesundheitsdienstleister und Sozialarbeiter schlossen sich ebenfalls der Klage gegen das Gesetz von Missouri an. Diese Personen arbeiteten in Organisationen in ganz Missouri, die zum Teil mit öffentlichen Mitteln unterstützt wurden und den Beschränkungen von House Bill 1596 unterlagen. Die Organisationen und Gesundheitsdienstleister reichten die Klage in ihrem eigenen Namen sowie im Namen von Einzelpersonen und Organisationen mit ähnlichen Positionen ein. Der Fall wurde zunächst vor dem US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Missouri in Kansas City, Missouri, verhandelt.

Am 31. Juli 1986 erließ das Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung, die die Durchsetzung des Gesetzes bis zur Entscheidung des Falles stoppte. Vom 15. Dezember 1986 bis zum 18. Dezember 1986 hörten die Richter die Argumente der beiden Seiten. Die Anwälte Michael Boicourt und Jerry E. Short vertraten Webster vor Gericht. Frank Susman und andere Anwälte argumentierten vor Gericht für Reproductive Health Services, Planned Parenthood und die Ärzte und das Gesundheitspersonal. Scott O. Wright fungierte als oberster Richter und verfasste die abschließende Stellungnahme des Gerichts zu dem Fall.

Susman stellte vor Beginn des Prozesses mehrere Anträge an das Gericht. Erstens bat Susman das Gericht, den Fall im Schnellverfahren zu entscheiden, d.h. die Richter würden über den Ausgang des Falles entscheiden, ohne die Argumente vor Gericht zu hören. Die Richter gewährten ein summarisches Urteil zu einem umstrittenen Abschnitt des Gesetzes und erklärten, dass es eindeutig verfassungswidrig sei, von den behandelnden Ärzten zu verlangen, die Frauen persönlich über den Zustand ihrer Schwangerschaft, die Risiken des Verfahrens und die Alternativen zu dem Eingriff zu informieren. Die Richter stellten fest, dass der Wortlaut des Gesetzes die Ärzte verpflichte, den Frauen Informationen zu übermitteln, und es ihnen untersage, diese Aufgabe an andere qualifizierte Personen zu delegieren. Für die anderen umstrittenen Abschnitte des Gesetzes entschieden die Richter jedoch, dass sie die Beweise prüfen und die Argumente vor Gericht anhören müssen.

Vor der Verhandlung beantragte Susman außerdem, dass das Gericht keine Beweise zu diesem Teil des Gesetzes 1596 prüft, in dem erklärt wird, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt und dass Föten schützenswerte Rechte haben. Susman behauptete, dass diese Maßnahme gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Roe v. Wade aus dem Jahr 1973 verstoße, in der das Gericht dem Fötus vor dem dritten Trimester keine Rechte zugestanden hatte. Die Richter des Bezirksgerichts stimmten Susman zu und prüften keine Beweise, die sich auf diesen Abschnitt des Gesetzes bezogen. In ihrer Entscheidung erklärten die Richter diesen Teil des Gesetzes für ungültig.

Als der Prozess am 15. Dezember 1986 begann, legte Susman jede Anfechtung des Missouri-Gesetzes dar. Susman wandte sich im Namen der Anbieter von Abtreibungsbehandlungen in Missouri zunächst gegen die zahlreichen Anforderungen an Ärzte in House Bill 1596. Susman argumentierte, dass der Abschnitt, der von Ärzten verlangt, Frauen darüber zu informieren, ob sie schwanger sind oder nicht, verfassungswidrig sei, da dies in bestimmten Fällen medizinisch unmöglich sei. Susman verwies auf das Beispiel der Menstruationsentnahme, um dies zu verdeutlichen. Ärzte verwendeten ein Verfahren namens Menstruationsentzug, um den Inhalt der Gebärmutter einer Frau zu entfernen, bevor ein Schwangerschaftstest eine Schwangerschaft nachweisen konnte. Die Menstruationsextraktion, bei der der Inhalt der Gebärmutter einer Frau herausgezogen wird, wirkte bis zu vierzehn Tage nach der normalen Menstruation der Frau wie eine Art Abtreibung. Dieser Zeitpunkt war so früh in der Schwangerschaft, dass der sich entwickelnde Embryo schwer zu erkennen war. Daher wäre ein Arzt nicht in der Lage gewesen, einer Frau wahrheitsgemäß zu sagen, dass sie mit Sicherheit schwanger ist. Susman argumentierte auch, dass der Abschnitt, der vorschreibt, dass Schwangerschaftsabbrüche nach der sechzehnten Woche in Krankenhäusern durchgeführt werden müssen, nicht zu rechtfertigen sei. Seine Mandanten gaben an, dass die Krankenhäuser nicht immer über die richtige Ausrüstung für Abtreibungen verfügten und dass das Krankenhauspersonal die Eingriffe manchmal verzögere oder eine unsympathische Haltung einnehme. Indem das Gesetz den Ärzten vorschreibe, Abtreibungen in Krankenhäusern vorzunehmen, verletze es einmal mehr ihr Recht auf Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.

In seiner fortgesetzten Argumentation gegen die Anforderungen an Ärzte wandte sich Susman als Nächstes gegen die Vorschrift, dass Ärzte medizinische Tests durchführen müssen, um die Lebensfähigkeit eines Fötus festzustellen.Susman und seine Mandanten machten geltend, dass dies aus vier Gründen verfassungswidrig sei. Erstens argumentierte er, dass die Vorschrift den Rechten von Föten Vorrang vor den Rechten von schwangeren Frauen einräumt. Zweitens sei die Vorschrift vage und erlaube es den Ärzten nicht, ihr eigenes medizinisches Urteilsvermögen anzuwenden. Drittens argumentierte Susman, dass die geforderten Tests unnötig sein und der Gesundheit der Frauen schaden könnten. Schließlich wies er darauf hin, dass das Gesetz keine Ausnahmeregelung für den Verzicht auf die Tests enthält, wenn die Gesundheit der Frau in Gefahr ist.

Nachdem Susman und seine Klientinnen die zahlreichen Anforderungen an Ärzte im Gesetz von Missouri angefochten hatten, fochten sie die Abschnitte des Gesetzentwurfs 1596 an, die die Verwendung öffentlicher Mittel, Angestellter und Einrichtungen für die Bereitstellung von Abtreibungsberatungen oder -dienstleistungen untersagten. Susman argumentierte, dass dieser Abschnitt verfassungswidrig sei. Er behauptete, das Wort „Beratung“ sei vage, d.h. es sei nicht ganz klar, was das Gesetz verbiete. Dies könne dazu führen, dass Ärzte aus Angst vor einem Verstoß gegen das Gesetz überhaupt nicht mit ihren Patientinnen über Schwangerschaftsabbrüche sprechen. Er machte insbesondere geltend, dass das Gesetz das Recht der Frauen auf eine private Beziehung zu ihren medizinischen Dienstleistern verletze, das der Oberste Gerichtshof der USA im Recht auf Privatsphäre im vierzehnten Verfassungszusatz verankert habe. Susman behauptete auch, das Gesetz verletze das Recht der Ärzte auf freie Meinungsäußerung gemäß dem Ersten Verfassungszusatz.

Susman argumentierte auch, dass das Verbot der Nutzung öffentlicher Einrichtungen für die Abtreibungsbehandlung das Recht der Frauen auf Abtreibungsbehandlung verfassungswidrig einschränke, wie es im Fall Roe v. Wade 1973 vom Obersten Gerichtshof der USA festgelegt wurde.

Nachdem Susman seine Argumente gegen verschiedene Teile des Gesetzes von Missouri vorgetragen hatte, gingen Boicourt und Short, die Anwälte, die den Staat Missouri vertreten, auf einige seiner Behauptungen ein. Zunächst gingen sie auf die zahlreichen Anforderungen ein, die an Ärzte gestellt werden. In Bezug auf die Forderung, dass Ärzte Frauen vor der Durchführung einer Abtreibung mitteilen müssen, ob sie schwanger sind oder nicht, behaupteten Boicourt und Short, dass einige Schwangerschaftstests eine Schwangerschaft feststellen könnten, bevor die Frauen üblicherweise eine Menstruationsentnahme vornehmen. Die Staatsanwälte des Bundesstaates Missouri behaupteten außerdem, dass die Vorschrift Menstruationsentnahmen nicht verbiete, sondern lediglich verlange, dass die Ärzte den Frauen mitteilen, ob sie schwanger sind oder nicht, bevor sie diese vornehmen.

Boicourt und Short argumentierten auch, dass die Vorschrift, wonach Ärzte in der zwanzigsten Schwangerschaftswoche auf die Lebensfähigkeit des Fötus testen müssen, verfassungsgemäß sei. Boicourt und Short erklärten, das Gesetz verbiete keine Abtreibungen vor der zwanzigsten Woche. Es verpflichte die Ärzte lediglich, die Lebensfähigkeit zu prüfen. Daher verstoße das Gesetz nicht gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Staaten Abtreibungen nicht reglementieren dürfen, bevor der Fötus lebensfähig ist. Boicourt und Short argumentierten außerdem, dass Schwangerschaftsabbrüche nach der sechzehnten Woche in Krankenhäusern durchgeführt werden müssten, da es bei diesem Verfahren zu gefährlichen Komplikationen oder Infektionen kommen könne, die der Frau schaden könnten. Sie behaupteten, dass andere Abtreibungseinrichtungen nicht über die entsprechenden Kapazitäten verfügten, um mit den medizinischen Problemen fertig zu werden, die nach einer Abtreibung auftreten könnten.

Schließlich widerlegten Boicourt und Short Susmans Behauptungen, dass ein Verbot der Handlungen öffentlicher Angestellter oder der Nutzung öffentlicher Einrichtungen den Zugang zur Abtreibungsbehandlung einschränken würde. Boicourt und Short behaupteten, die Einschränkung der Abtreibungsberatung verbiete nur die Befürwortung von Abtreibungen, die das Leben von Frauen nicht retten. Das Gesetz verbiete es Ärzten nicht, ihre Patientinnen über die Risiken oder Vorteile von Abtreibungen aufzuklären. Ebenso habe das Verbot der Verwendung öffentlicher Mittel für Abtreibungsbehandlungen keine Auswirkungen auf die Ärzte oder deren freie Meinungsäußerung bei der Beratung von Frauen. Boicourt und Short wiesen auch darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof der USA entschieden habe, dass die Regierung nicht verpflichtet sei, Abtreibungen zu finanzieren, so dass ein Verbot der öffentlichen Finanzierung oder der Beteiligung von Staatsbediensteten an Abtreibungen nicht verfassungswidrig sei.

Nach Anhörung der Argumente zur Verfassungsmäßigkeit von House Bill 1596 verkündete das Bezirksgericht am 30. April 1987 sein Urteil. Wright, der oberste Richter in diesem Fall, schrieb die Stellungnahme des Gerichts, um die Gründe für die Entscheidung zu erläutern.

Zunächst urteilte das Gericht über die Verpflichtung der Ärzte, Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, darüber zu informieren, ob sie schwanger sind oder nicht. Da das Gesetz dies ausnahmslos von den Ärzten verlangte, entschieden die Richter, dass das Gesetz die Privatsphäre der Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten verletze. Frauen, so Wright, hätten das Recht, sich mit ihren Ärzten zu beraten und sich auf deren Urteil zu verlassen. Daher erklärte das Gericht diesen Abschnitt des Gesetzentwurfs 1596 für verfassungswidrig.

Als nächstes urteilte das Gericht über die Vorschrift, dass alle Abtreibungen nach der sechzehnten Schwangerschaftswoche in einem Krankenhaus durchgeführt werden müssen. Wright wies darauf hin, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Roe v. Wade es den Staaten untersagt, Abtreibungen vor dem dritten Trimester zu regeln, es sei denn, die Regelung dient dem Schutz der Gesundheit der Frauen. Wright und das Bezirksgericht stellten fest, dass die Vorschrift des Gesetzentwurfs 1596 Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, dazu zwingt, weiter zu reisen und mehr Geld auszugeben, um eine Behandlung zu erhalten. Die Richter sahen darin nicht nur eine Belastung für die Frauen, sondern stellten auch fest, dass in Krankenhäusern durchgeführte Abtreibungen nicht sicherer seien als in Kliniken oder ambulanten Einrichtungen vorgenommene. Daher urteilten sie, dass die Vorschrift von House Bill 1596 eine verfassungswidrige Regelung für die Betreuung von Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Fötus darstellt.

In Bezug auf die Verantwortung des Arztes vor der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs befand das Bezirksgericht die meisten Anforderungen für verfassungsgemäß. Die Richter verwarfen jedoch den letzten Teil der Vorschrift, der vorsah, dass Ärzte das Schwangerschaftsalter des Fötus bestimmen, um die Lebensfähigkeit festzustellen, und alle erforderlichen Tests durchführen, um die Lebensfähigkeit zu bestätigen. In der Stellungnahme des Gerichts erklärte Wright, dass die Verpflichtung der Ärzte, das Schwangerschaftsalter zu bestimmen oder Tests zur Feststellung der Lebensfähigkeit durchzuführen, das Recht der Ärzte verletze, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Fötus lebensfähig ist oder nicht.

Schließlich urteilten die Richter über die Verwendung öffentlicher Gelder und die Unterstützung öffentlicher Bediensteter bei der Abtreibungsbehandlung, wobei sie das Gesetz als verfassungswidrig vage einstuften. Wright zufolge war das Gesetz nicht klar genug, um sicherzustellen, dass es gleichmäßig auf alle Ärzte und Abtreibungseinrichtungen angewandt würde. In Bezug auf die Einschränkung der öffentlichen Finanzierung erklärten die Richter, es bestehe ein Unterschied zwischen der direkten Finanzierung der Abtreibungsbehandlung und der Erlaubnis für Ärzte, Abtreibungen in öffentlichen Krankenhäusern vorzunehmen. In seiner Stellungnahme verwies Wright auf den Fall Nyberg gegen die Stadt Virginia (1982), in dem es um dieselbe Frage ging und in dem Abtreibungsbehandlungen in einem öffentlichen Krankenhaus zulässig waren, solange keine direkten öffentlichen Ausgaben dafür getätigt wurden. Die Richter stellten außerdem fest, dass das Verbot der Abtreibungshilfe durch öffentliche Bedienstete Frauen im Gefängnis den Zugang zu Abtreibungsbehandlungen verwehrt.Wright stellte in seiner Stellungnahme fest, dass die Regierung nicht verpflichtet ist, für Abtreibungen inhaftierter Frauen zu zahlen, aber die Regierung ist verpflichtet, Abtreibungsbehandlungen zugänglich zu machen.

Die Entscheidung des Bezirksgerichts hob einen Großteil des Gesetzentwurfs 1596 auf. Am 12. Januar 1988 legten Webster und der Staat Missouri beim US-Berufungsgericht für den achten Bezirk in St. Louis, Missouri, Berufung gegen die Entscheidung ein. Am 13. Juli 1988 verkündete das Berufungsgericht seine Entscheidung. Die Richter Donald P. Lay, Theodore McMillian und Richard Sheppard Arnold bestätigten alle Entscheidungen des Bezirksgerichts bis auf eine. Das Berufungsgericht stützte sich bei seiner Entscheidung jedoch auf eine andere Argumentation. Lay, der als oberster Richter fungierte, schrieb die Stellungnahme des Gerichts. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidungen des Bezirksgerichts in Bezug auf das Erfordernis eines Krankenhausaufenthalts, die Bestimmung der Lebensfähigkeit des Fötus und die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Angestellter.

Das Berufungsgericht verwarf jedoch die Entscheidung des Bezirksgerichts in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Mittel für die Abtreibungsbehandlung. House Bill 1596 verbot die Verwendung öffentlicher Mittel für die Beratung schwangerer Frauen zu Abtreibungen, wenn der Eingriff nicht notwendig war, um ihr Leben zu retten. Das Bezirksgericht entschied, dass die Verwendung öffentlicher Mittel für die Abtreibungshilfe verfassungswidrig sei, und hob das Verbot auf. Die Richter des Berufungsgerichts hingegen erklärten, der Oberste Gerichtshof der USA habe klargestellt, dass die Bundesstaaten nicht verpflichtet seien, Abtreibungsbehandlungen zu finanzieren. Daher hob das Berufungsgericht die Entscheidung des Bezirksgerichts auf. Die Richter des Berufungsgerichts urteilten, dass das Verbot öffentlicher Mittel für Abtreibungen verfassungsgemäß sei.

Arnold, einer der Richter des Berufungsgerichts, verfasste seine eigene Stellungnahme, in der er mit einem Teil der Entscheidung nicht einverstanden war. Er stimmte zu, dass das Erfordernis der Krankenhauseinweisung und des Lebensfähigkeitstests verfassungswidrig war. Er stimmte auch der Entscheidung des Berufungsgerichts zu, die Verfassungsmäßigkeit des Abschnitts zu bestätigen, der die Verwendung öffentlicher Mittel für Abtreibungen verbietet, die nicht notwendig sind, um das Leben von Frauen zu retten. In seiner Stellungnahme widersprach Arnold einem Teil der Entscheidung des Gerichts über die Definition des Lebensbeginns. House Bill 1596 besagt, dass das Leben zum Zeitpunkt der Empfängnis beginnt. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Berufungsgericht hielten diese Definition für verfassungswidrig. Arnold erklärte, dass die Definition nicht gänzlich verfassungswidrig sei. In seiner Stellungnahme behauptete er, dass sie nur verfassungswidrig sei, wenn sie auf Abtreibung angewandt werde, und dass sie immer noch eine nützliche Definition sei, wenn sie auf andere Themen angewandt werde.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts, genau wie die Entscheidung des Bezirksgerichts, ließ einen Großteil des Gesetzes 1596 ungültig. Der Generalstaatsanwalt von Missouri, Webster, und der Staat Missouri legten Berufung beim Obersten Gerichtshof der USA ein, wo Webster am 26. April 1989 den Fall gegen Susman vertrat. Neun Richter verhandelten den Fall: William Rehnquist, Byron White, Anthony Kennedy, Sandra Day O’Connor, Antonin Scalia, Harry Blackmun, William Brennan, Thurgood Marshall und John Paul Stevens. Das Gericht befasste sich nicht mit allen Teilen des ursprünglich von Susman und seinen Mandanten angefochtenen Gesetzes, da Webster nur gegen einen Teil der Entscheidung des Berufungsgerichts Berufung eingelegt hatte. Das Gericht befasste sich mit der Definition des Begriffs „Leben“, dem Verbot des Einsatzes öffentlicher Einrichtungen oder Angestellter zur Unterstützung von Abtreibungen, dem Verbot der Verwendung öffentlicher Mittel für die Abtreibungsberatung und der Vorschrift, dass Ärzte Tests zur Feststellung der Lebensfähigkeit von Föten durchführen müssen. Am 3. Juli 1989 entschied der Gerichtshof in dieser Sache. In einer Entscheidung mit fünf zu vier Stimmen hob der Gerichtshof alle Entscheidungen des Berufungsgerichts auf. Rehnquist verfasste die Stellungnahme des Gerichts, der sich White und Kennedy teilweise anschlossen bzw. zustimmten.

In der Stellungnahme des Gerichts ging Richter Rehnquist die einzelnen Anforderungen des House Bill 1596 durch und erläuterte, warum das Gericht sie für verfassungskonform hielt. Für den ersten Teil seiner Stellungnahme war Rehnquist der alleinige Verfasser. Zunächst ging er auf die im Gesetz enthaltene Definition ein, wonach das Leben mit der Empfängnis beginnt, und wies darauf hin, dass das Gesetz diese Definition nicht auf die Betreuung von Abtreibungen anwendet, um zu verhindern, dass Frauen abgetrieben werden. Daher sei die Definition nicht verfassungswidrig, da sie den Zugang der Frauen zu Abtreibungen nicht einschränke.

In Bezug auf die Vorschrift, dass öffentliche Bedienstete und Einrichtungen nicht bei der Abtreibungshilfe behilflich sein dürfen, bekräftigte Rehnquist, dass das im vierzehnten Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Recht auf Privatsphäre Frauen nicht das Recht gibt, Abtreibungen von der Regierung zu erhalten. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Roe v. Wade besagt auch nicht, dass ein Staat seinen Bürgern Abtreibungsbehandlungen zur Verfügung stellen muss, weshalb das Gericht entschied, dass es nicht verfassungswidrig ist, öffentlichen Bediensteten oder Einrichtungen die Unterstützung bei der Bereitstellung von Abtreibungsbehandlungen zu verbieten, da öffentliche Bedienstete und Einrichtungen Teil der staatlichen Verwaltung sind.

Zum Verbot der Verwendung öffentlicher Mittel für die Beratung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, erklärte Rehnquist, dass das Berufungsgericht in dieser Frage falsch entschieden hat. Der Oberste Gerichtshof stimmte nicht zu, dass es verfassungswidrig sei, öffentliche Mittel für die Abtreibungsberatung zu verwenden. Da Susman und seine Mandanten jedoch keine Berufung gegen diese Entscheidung einlegten, ließ der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts gelten.

Im weiteren Verlauf der Stellungnahme schlossen sich die Richter White und Kennedy der Meinung Rehnquists an, was bedeutete, dass sie mit dem, was er schrieb, voll und ganz einverstanden waren. Als Nächstes erörterte Rehnquist die Entscheidung des Gerichts über die Forderung, dass sich Ärzte vergewissern müssen, dass die Föten nicht lebensfähig sind, wenn die Abtreibung nach zwanzig oder mehr Schwangerschaftswochen vorgenommen wird. Rehnquist wies darauf hin, dass das Gesetz von Missouri von den Ärzten keine Tests verlange, wovon die Richter des Berufungsgerichts ausgegangen waren. Die Richter des Obersten Gerichtshofs legten das Gesetz dahingehend aus, dass die Ärzte nur die Tests anwenden mussten, die ihnen dabei halfen, festzustellen, ob der Fötus lebensfähig war oder nicht, so dass das Gesetz nicht vorschrieb, wie der Arzt die Medizin auszuüben hatte, und somit nicht verfassungswidrig war. Außerdem bestätigte Rehnquist, dass der Staat ein zwingendes Interesse daran habe, das Leben lebensfähiger Föten zu schützen, und daher einen Grund habe, die Lebensfähigkeitsuntersuchung zu verlangen.

Bei der Erörterung der Lebensfähigkeit verwies Rehnquist außerdem auf den in Roe v. Wade festgelegten Rechtsrahmen, wonach Abtreibungen vor der zwölften Schwangerschaftswoche nicht staatlich geregelt werden dürfen. Die zwölfte Schwangerschaftswoche entspricht dem Ende des ersten Schwangerschaftstrimesters, was bedeutet, dass Roe v. Wade die Staaten daran hinderte, Abtreibungen im ersten Trimester zu regeln. Unter Verweis auf die vielen komplizierten Gesetze, die sich aus diesem Trimester-Rahmen ergeben hatten, kam Rehnquist zu dem Schluss, dass der Trimester-Rahmen keinen Sinn mehr machte und dass es sinnvoller war, Entscheidungen auf der Grundlage der Lebensfähigkeit von Föten zu treffen. Der Wechsel zu einem Lebensfähigkeitsrahmen bedeutete, dass die Staaten Abtreibungen in jedem Zeitraum regeln konnten, in dem der Fötus lebensfähig war oder außerhalb des Mutterleibs leben konnte.

Der Oberste Gerichtshof hob mit seiner Entscheidung die Entscheidungen des Berufungsgerichts in allen geprüften Punkten auf, und andere Richter des Obersten Gerichtshofs verfassten ihre eigenen Stellungnahmen zu dem Fall. Richterin O’Connor stimmte mit den Entscheidungen des Gerichts überein, mit der Ausnahme, dass sie eine andere Argumentation verwendete, um das Erfordernis zu rechtfertigen, dass Ärzte die Lebensfähigkeit eines Fötus vor einer Abtreibung bestimmen. O’Connor argumentierte, dass der Staat mit der Forderung nach Lebensfähigkeitstests seine Befugnisse zur Regulierung von Abtreibungen nicht überschreitet. Mit anderen Worten: Die Lebensfähigkeitstests seien legal, weil der Staat das Recht habe, das potenzielle Leben des Fötus zu schützen. Darüber hinaus behauptete O’Connor, dass die Tests keine unzumutbare Belastung für die Frauen darstellten, da sie nicht kostspielig seien.

JustiziarScalia schrieb eine ähnliche Stellungnahme wie O’Connor. Er stimmte der Entscheidung des Gerichts über die Gültigkeit der Forderung nach Lebensfähigkeitstests zu, hatte aber eine andere Argumentation. Wie bei O’Connor konzentrierte sich der Großteil seiner Stellungnahme auf die Lebensfähigkeitstests, wobei Scalia O’Connors Auslegung des Gesetzes kritisierte. O’Connor begründete ihre Entscheidung mit dem Interesse des Staates, die Möglichkeit eines lebensfähigen Fötus zu schützen. Scalia erklärte, dass die Lebensfähigkeit bereits eine Möglichkeit impliziere, nämlich die Möglichkeit, dass ein Fötus außerhalb des Mutterleibs überleben könne, und dass O’Connors Argumentation daher redundant sei. Scalia schrieb, dass die Lebensfähigkeitstests bereits ohne die neue Argumentation von O’Connor verfassungsgemäß seien. Er argumentierte, das Gericht habe in anderen Fällen zu weit gefasst und das Gesetz unnötig interpretiert. Er behauptete, dass die Tendenz des Gerichts, in Fällen zu weit zu urteilen, das Bild des Obersten Gerichtshofs in der Öffentlichkeit verzerrte, da das Gericht die zu weit gefassten Urteile dazu benutzte, politische Entscheidungen zu treffen, anstatt die Fälle so zu beurteilen, wie sie waren.

Justiziar Blackmun war mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. In seiner abweichenden Meinung, in der er einigen Argumenten des Gerichts zustimmte und anderen nicht zustimmte, legte er seine Gedanken zu dem Fall ausführlich dar. Die Richter Brennan und Marshall schlossen sich seiner Meinung an, die sich auf die Lebensfähigkeitstests konzentrierte. Blackmun skizzierte drei Probleme mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu den Lebensfähigkeitstests. Erstens behauptete er, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz falsch interpretiert habe. Das Gericht habe das Gesetz so interpretiert, dass der Arzt die genannten Tests nicht durchführen müsse. Blackmun behauptete, das Gesetz verpflichte Ärzte tatsächlich zur Durchführung dieser Tests, die der Bestimmung des Schwangerschaftsalters, des Schwangerschaftsgewichts und der Lungenreife dienten, und erklärte, das Gesetz sei daher verfassungswidrig, weil es das Recht des Arztes auf unabhängige Ausübung der Medizin verletze. Darüber hinaus sei das Gesetz verfassungswidrig, weil die Tests medizinisch nicht gerechtfertigt seien. Die Tests stellten auch ein Risiko für den Fötus und die schwangere Frau dar, da sie ein Durchstechen der Flüssigkeit um den Fötus erforderten und ihn möglicherweise äußeren Verunreinigungen aussetzten. Die Lebensfähigkeitstests, so schlussfolgerte er, hätten keinen anderen Zweck, als Abtreibungen zu erschweren, was gegen Roe v. Wade verstoße.

Blackmuns weitere zwei Einwände gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezogen sich darauf, wie die Argumentation die Entscheidung in Roe v. Wade verletze. Erstens behauptete Blackmun, die korrekte Auslegung des Gesetzes durch den Supreme Court erfordere eine Änderung der Art und Weise, wie das Gericht über die Rechtmäßigkeit von Abtreibungen entscheide. Im Urteil Roe v. Wade wurde festgelegt, dass Abtreibungen legal sind, wenn sie innerhalb des ersten Schwangerschaftsdrittels vorgenommen werden. Davor hatten die Staaten kein Recht, sie zu verbieten. Blackmun behauptete jedoch, dass die Entscheidung des Gerichtshofs im aktuellen Fall Abtreibungen nur dann legal mache, wenn sie vor der Lebensfähigkeit des Fötus stattfänden. Der Lebensfähigkeitsstandard, sagte er, würde den Trimesterstandard ersetzen, der der Entscheidung in Roe widersprach.

Blackmuns abschließende Ablehnung der Entscheidung des Gerichtshofs konzentrierte sich ebenfalls auf die Behandlung von Roe v. Wade durch den Gerichtshof. In der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Webster v. Reproductive Health Services hieß es, der Staat könne von Ärzten verlangen, vor einer Abtreibung medizinische Tests durchzuführen, wenn diese Tests in zulässiger Weise das Interesse des Staates am Schutz des potenziellen Lebens förderten.Blackmun wies darauf hin, dass diese Entscheidung sehr weit gefasst sei und es den Staaten ermögliche, ein breites Spektrum an Tests zu verlangen, solange diese Tests in irgendeiner Weise mit dem Schutz des potenziellen Lebens des Fötus zusammenhingen. Damit, so Blackmun, sei die Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade praktisch außer Kraft gesetzt, da sie den Staaten das Recht einräume, Abtreibungen selbst im ersten Trimester streng zu regeln.

Justiziar Stevens war der letzte Richter, der seine Stellungnahme abgab. Er stimmte der Entscheidung des Gerichts größtenteils zu, war aber in zwei Bereichen anderer Meinung: Erstens beanstandete er die Entscheidung des Gerichts über die Lebensfähigkeitstests. Er schrieb, dass er mit den anderen Richtern darin übereinstimme, dass keine Notwendigkeit bestehe, neue rechtliche Auslegungen zu schaffen, um die Lebensfähigkeitstests zu rechtfertigen. Er stimmte auch mit Blackmun darin überein, dass das Gericht die Formulierung des Lebensfähigkeitsgesetzes falsch interpretiert hatte und stimmte zu, dass die Tests verfassungswidrig waren.

Stevens stimmte auch nicht mit der Entscheidung des Gerichts über die Definition von Leben im Missouri-Gesetz überein. Das Gesetz definierte die Empfängnis als den Zeitpunkt, an dem die Eizelle der Frau durch das Sperma des Mannes befruchtet wurde. Stevens schrieb, dass die meisten medizinischen Lehrbücher die Empfängnis als den Zeitpunkt definieren, an dem sich der Embryo in die Gebärmutter der Frau einnistet, wo er wächst und sich zu einem Fötus entwickelt. Stevens behauptete, dass die restriktivere Definition der Empfängnis im Gesetz von Missouri es Frauen verbiete, bestimmte Formen der Empfängnisverhütung zu verwenden, die den Fortpflanzungsprozess nach der Befruchtung der Eizelle durch das Sperma unterbrechen. Dieses Verbot durch das Gesetz von Missouri verstoße gegen die Freiheit der Frauen, Verhütungsmittel zu verwenden, wie dies im Fall Griswold gegen Connecticut (1965) vom Obersten Gerichtshof der USA festgestellt worden sei. Stevens führte weiter aus, dass Missouris Definition der Empfängnis mit einigen christlichen Überzeugungen übereinstimme, was gegen die Establishment Clause des ersten Zusatzes zur US-Verfassung verstoße. Diese Klausel verlange, dass die Religion in der Regierung oder im Gesetz keine Rolle spielen dürfe. Er kam zu dem Schluss, dass die Definition nur dazu diente, den Zugang zu Abtreibungsbehandlungen zu verhindern.

Auch wenn viele Richter des Obersten Gerichtshofs mit Teilen der Mehrheitsmeinung nicht einverstanden waren, entschied der Oberste Gerichtshof insgesamt, dass das Gesetz von Missouri verfassungsgemäß war und nicht aufgehoben werden sollte. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Webster gegen Reproductive Health Services trug dazu bei, dass die Bundesstaaten die Abtreibungsversorgung regeln konnten. In der Rechtssache PlannedParenthood v. Casey aus dem Jahr 1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof der USA auf der Grundlage des Urteils in der Rechtssache Webster, dass die Bundesstaaten die Betreuung von Schwangerschaftsabbrüchen auch im ersten Trimester regeln können, um das Leben des Fötus zu schützen und sicherzustellen, dass Frauen fundierte Entscheidungen treffen. In derselben Rechtssache stellte der Gerichtshof auf der Grundlage der Webster-Entscheidung fest, dass die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen von der Lebensfähigkeit des Fötus und nicht vom Stadium der Schwangerschaft abhängig gemacht werden sollte. Vor Casey waren Schwangerschaftsabbrüche illegal, wenn sie nach dem ersten Trimester durchgeführt wurden. Nach Casey waren Abtreibungen illegal, wenn sie durchgeführt wurden, nachdem der Fötus lebensfähig war oder außerhalb des Mutterleibs leben konnte. Sowohl Webster als auch Casey gewährten den Staaten die Befugnis, strengere Vorschriften für die Abtreibungsbehandlung anzuwenden, wodurch der Zugang der Frauen zu diesem Verfahren eingeschränkt wurde.

Quellen

  1. Legal Information Institute. „Eighth Amendment.“ Cornell University Law School. https://www.law.cornell.edu/constitution/eighth_amendment (Accessed October 12, 2016).
  2. Legal Information Institute. „Establishment Clause.“ Cornell University Law School. https://www.law.cornell.edu/wex/establishment_clause (Accessed November 10, 2016).
  3. Erster Zusatzartikel zur US-Verfassung. (1791). https://www.law.cornell.edu/constitution/first_amendment (Zugriff am 10. Dezember 2017).
  4. Vierzehnter Zusatzartikel zur US-Verfassung. (1868). https://www.law.cornell.edu/constitution/amendmentxiv (Zugriff am 10. Dezember 2017).
  5. Missouri Senate Committee Substitute for House Bill No. 1596, 83rd General assembly, 2nd Reg. Sess. (1986).
  6. Nyberg v. City of Virginia, 667 F.2d 754 (1982). https://scholar.google.com/scholar_case?case=12178237290129659990 (Zugriff am 10. Dezember 2017).
  7. Reproductive Health Service v. Webster, 851 F.2d 1071 (8th Cir. 1988). https://scholar.google.com/scholar_case?case=11793206093509279806 (Abgerufen am 12. Oktober 2016).
  8. Reproductive Health Services v. Webster, 662 F. Supp. 407 (W.D. Mo. 1987). https://scholar.google.com/scholar_case?case=12930259039283180004 (Zugriff am 12. Oktober 2016).
  9. Roe v. Wade, 410 U.S. 113 (1973). https://scholar.google.com/scholar_case?case=12334123945835207673 (Zugriff am 10. Dezember 2017).
  10. Stringer, Judy, M. Anderson, R. W. Beard, D. V. Fairweather, und S. J. Steele. „Very early termination of pregnancy (menstrual extraction)“. British Medical Journal 3 (1975): 7-9. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1673748/pdf/brmedj01454-0011.pdf (Accessed December 12, 2017).
  11. Planned Parenthood of Southeastern Pa. v. Casey, 505 U.S. 833 (1992). https://scholar.google.com/scholar_case?case=6298856056242550994 (Zugriff am 10. November 2016).
  12. Webster v. Reproductive Health Services, 492 U.S. 490 (1989). https://scholar.google.com/scholar_case?case=2944985204861123439 (abgerufen am 12. Oktober 2016).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.