U.S. Tax Form 3520-A Annual Return of Foreign Trust with U.S. Beneficiaries

Wer muss dieses Formular verwenden?

Der Treuhänder eines ausländischen Grantor Trusts mit einem U.S. Grantor muss ein jährliches Formular 3520-A ausfüllen, das im Wesentlichen der Einkommensteuererklärung eines U.S. Trusts entspricht. Wenn der ausländische Treuhänder die Erklärung nicht ausfüllt, ist es die Pflicht des U.S.-Grantors, die Erklärung zu erstellen und einzureichen.

Wenn der ausländische Trust zu Lebzeiten des Treugebers oder innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Treugebers und des Ehegatten des Treugebers einen US-Begünstigten hat, muss eine 3520-A als Jahresbericht eingereicht werden, um (i) eine vollständige und lückenlose Buchführung über alle Aktivitäten und Operationen des Trusts für das Steuerjahr, (ii) den Namen des US-Vertreters für den Trust und (iii) andere vom Internal Revenue Service vorgeschriebene Informationen zu liefern.

Ein vollständiges Formular 3520-A ist beim Internal Revenue Service Center, Philadelphia, PA 19255, einzureichen und ist am 15. Tag des dritten Monats nach dem Ende des Steuerjahres des Trusts oder bis zum 15. März für einen Trust mit einem Kalenderjahr fällig.

Wenn der ausländische Treuhänder sich weigert oder es versäumt, das Formular einzureichen, obliegt es jeder US-Person, die ein Grantor des Trusts ist, sicherzustellen, dass der Bericht eingereicht wird. Bei Nichtabgabe oder Unfähigkeit zur Abgabe der Erklärung wird der Eigentümer des Treuhandvermögens (der Grantor) mit einer Strafe in Höhe von 5 % des Wertes des Treuhandvermögens belegt, das dem Trust gehört. Die Strafe kann aus „triftigem Grund“ erlassen werden, aber das Gesetz besagt ausdrücklich, dass straf- oder zivilrechtliche Sanktionen gegen den ausländischen Treuhänder kein „triftiger Grund“ für die Nichteinreichung der erforderlichen Informationen sind.

Das Formular 3520-A ist nicht erforderlich für einen ausländischen Treuhandfonds, bei dem es sich um einen Plan für Leistungen an Arbeitnehmer gemäß den Abschnitten 402(b), 404(a)(4) oder 404A des Steuergesetzes handelt. Ebenso wenig ist es für einen kanadischen Registered Retirement Savings Plan oder einen kanadischen Registered Retirement Income Fund erforderlich. Das Formular ist jedoch für einen kanadischen Registered Education Savings Plan, für einen mexikanischen Fideicomiso (Trust) und jede Art von Purpose Trust erforderlich. Eine ausländische Stiftung, die wie ein Trust funktioniert, wird vom IRS höchstwahrscheinlich wie ein ausländischer Trust behandelt, und dieses Formular sollte für jede solche Stiftung von denjenigen eingereicht werden, die potenzielle Strafzahlungen vermeiden wollen.

Welche Informationen sind erforderlich?

Wenn der ausländische Trust zu Lebzeiten des Treugebers (Versicherten) oder innerhalb eines Jahres vor dem Tod des Treugebers und des Ehegatten des Treugebers einen US-Begünstigten hat, muss ein 3520-A als Jahresbericht eingereicht werden, um (i) eine vollständige und lückenlose Buchführung über alle Aktivitäten und Operationen des Trusts für das Steuerjahr, (ii) den Namen des U. S. Vertreter für den Trust; und (iii) andere Informationen, wie vom Internal Revenue Service vorgeschrieben.

Das Formular 3520-A ist ein vierseitiges Formular, das die Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben des Trusts sowie eine Bilanz zu Beginn und Ende des Steuerjahres verlangt. Das Formular enthält auch eine „Foreign Grantor Trust Owner Statement“ und eine „Foreign Grantor Trust Beneficiary Statement“, die die Informationen enthalten, die vom Trust-Grantor und jedem U.S.-Trust-Begünstigten eingereicht werden müssen.

Beachten Sie, dass die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz auf „Marktwerten“ und nicht auf allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) beruhen müssen. Bei Vermögenswerten, die nicht auf einem Auktionsmarkt notiert sind, können vernünftige Schätzungen vorgenommen werden.

Wann ist es fällig?

Das Formular 3520-A ist am 15. Tag des dritten Monats nach dem Ende des Steuerjahres des Trusts fällig. Für einen Trust mit einem Kalenderjahr ist das Fälligkeitsdatum der 15. März. Der Trust kann jedoch eine Verlängerung beantragen, indem er das Formular 7004 bis zum Fälligkeitsdatum einreicht. Für einen Trust mit Kalenderjahr bedeutet dies, dass die sechsmonatige Fristverlängerung am 15. September abläuft und nicht am 15. Oktober, wenn die Verlängerung des Formulars 1040 abläuft.

Kopien der „Foreign Grantor Trust Owner Statement“ und der „Foreign Grantor Trust Beneficiary Statements“ sind dem/den Treugeber(n) und den Begünstigten des Trusts bis zum 15. März oder bis zum 15. des dritten Monats nach dem Ende des Steuerjahres des Trusts oder bis zum verlängerten Fälligkeitsdatum für das Formular 3520-A zu übermitteln.

Grundsätzlich ist das Formular 3520-A ein Jahresbericht, der Finanzinformationen über den Trust erfordert, auch wenn es keine Transaktionen mit US-Personen gibt.

Wo ist es einzureichen?

Das Formular 3520-A ist beim Internal Revenue Service Center, Philadelphia, PA 19255 einzureichen.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Die Vorbereitungszeit hängt vor allem vom Umfang und der Komplexität der finanziellen Aktivitäten des Trusts und der Vielfalt der Beziehungen zwischen Treugebern und Begünstigten des Trusts ab. Nach den Anweisungen des IRS beträgt der durchschnittliche Zeitaufwand für die Erstellung des Formulars etwa 3,5 Stunden. Wir glauben, dass dies nur für einen ausländischen Trust mit einer relativ geringen Anzahl von Anlagen, die nicht aktiv gehandelt werden, zutreffen würde. Darin ist auch nicht die Zeit enthalten, die für die Erstellung eines Formulars 5471 für eine kontrollierte ausländische Kapitalgesellschaft, an der der Trust beteiligt ist, eines Formulars 8865 für eine kontrollierte ausländische Personengesellschaft, an der der Trust beteiligt ist, oder eines Formulars 8621 für jede passive ausländische Investmentgesellschaft (Investmentfonds oder Pooling Income Fund), an der der Trust beteiligt war, erforderlich ist.

Alle privat gehaltenen Unternehmen, in die der ausländische Trust investiert hat und die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basieren, die sich von den US-amerikanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (GAAP) unterscheiden, müssen angepasst werden, um den US-GAAP-Standards zu entsprechen.

Wenn die Treuhandgesellschaft ein umfangreiches und aktives Anlageportfolio hat, wird das Ausfüllen dieses Formulars wahrscheinlich viel länger als 3,5 Stunden dauern. Ausländische Vermögensverwalter und Banken (die in den USA wie eine Maklerfirma funktionieren) stellen selten Informationen zur Verfügung, die detailliert genug sind, um das Formular 3520-A auszufüllen. In vielen Fällen muss der Steuerberater die Kostenbasis bis zu einem früheren Jahr zurückverfolgen, in dem die Investition erworben wurde.

Dividendeneinkünfte müssen analysiert werden, um Dividenden, die für den 15%igen (oder niedrigeren) Satz für qualifizierte Dividenden in Frage kommen, und Kapitalgewinne müssen analysiert werden, um festzustellen, ob sie für den 15%igen (oder niedrigeren) Satz in Frage kommen. Optionstransaktionen und Leerverkäufe müssen analysiert werden, um festzustellen, ob sie als steuerliche Straddles oder sogar als nominelle Hauptverträge behandelt werden müssen.

Schuldverpflichtungen mit aufgeschobenen Zinsen müssen angepasst werden, um die Regeln für den Diskont bei Erstausgabe zu erfüllen. Ausländische Renten mit fester Laufzeit und fester Rendite unterliegen der Steuer auf der Grundlage des jährlichen Barwertzuwachses.

Wenn Anlagen in Fremdwährungen getätigt werden, müssen die Kauf- und Verkaufstransaktionen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion in US-Dollar umgerechnet werden. Viele ausländische Vermögensverwalter oder Banken berechnen Gewinne und Verluste in der jeweiligen Fremdwährung und rechnen dann den Nettogewinn oder Nettoverlust zum Jahresende in US-Dollar um. Wenn ausländische Vermögensverwalter in ausländische Investmentfonds investieren, die länger als ein Jahr gehalten werden, können die Fondsgewinne oder -erträge einer sehr zeitaufwendigen Rückrechnung der aufgelaufenen Erträge unterliegen.

Verglichen mit der Zeit, die für diese steuerlichen Buchhaltungsfragen erforderlich sein kann, ist der tatsächliche Zeitaufwand für die Erstellung des Formulars 3520-A möglicherweise minimal.

Warum einhalten? (Strafen)

Der US-Eigentümer (Grantor) eines Treuhandvermögens unterliegt einer Strafe in Höhe von 5 % des Bruttowerts des Teils des Treuhandvermögens, der als Eigentum des US-Grantors behandelt wird, wenn der ausländische Trust das Formular 3520-A nicht rechtzeitig einreicht oder die geforderten Angaben nicht macht. Der IRS kann auf die Verhängung von Strafen verzichten, wenn ein angemessener Grund für das Versäumnis, dieses Formular einzureichen, nachgewiesen wird, aber, so der IRS, „die Tatsache, dass ein ausländisches Land Strafen für die Offenlegung der erforderlichen Informationen verhängen würde, ist kein angemessener Grund.“

Da es sich bei einem ausländischen Trust um einen Grantor Trust handelt, glauben einige Praktiker, dass es notwendig ist, ein Formular 1041 einzureichen, um offenzulegen, dass die entsprechenden Informationen in der Steuererklärung des Grantors des Trusts angegeben werden. Das derzeitige Formular 1041 besagt ausdrücklich, dass es im Falle eines Grantor Trusts gemäß den Abschnitten 671 bis 678 des Code eingereicht werden sollte. Abschnitt 679 wird nicht erwähnt. Der Zeitaufwand für die Einreichung der Vorderseite des Formulars 1041 ist jedoch minimal, und die Einreichung könnte dazu beitragen, künftige Probleme mit dem IRS zu vermeiden.

Der U.S.-Großzügler des ausländischen Trusts muss die Fragen auf Formular 1040, Anlage B, Teil III über ausländische Finanzkonten und ausländische Trusts mit „Ja“ beantworten. Der Konzessionsgeber muss außerdem (in den meisten Fällen) bis zum 30. Juni eines jeden Jahres ein Formular TD F 90-22.1 des Finanzministeriums einreichen.

Kopien der IRS-Steuerformulare und -Anweisungen sind auf der IRS-Website unter
https://apps.irs.gov/app/picklist/list/formsPublications.html

erhältlich.

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