Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen

Elektronische Datenverarbeitungsanlagen sind materielle Geräte, die Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Computer, Laptops, Tablets, Telefone, Server, Mainframes und Netzwerke sind Beispiele für EDV-Anlagen.

Die meisten Unternehmen sind von Computern abhängig, und nur der kleinste Einzelhändler kann ohne eine Computerkasse arbeiten. Eingebettete Chips und Computer steuern Produktionsanlagen, die Ausrüstung von Bauunternehmen und die Geräte in Operationssälen von Krankenhäusern. Anstatt Computer als Büro- oder Produktionsausrüstung zu versichern, deckt die EDV-Versicherung (Electronic Data Processing) in der Regel:

  • Hardware
  • Software
  • Medien
  • Programme/Anwendungen
  • Datensätze
  • eigene Programme
  • Einkommensverluste
  • (on- oder außerhalb des Standorts) Website-Server
  • Anderes ähnliches Eigentum

Wie die EDV-Deckung greift, hängt von den Definitionen der Schlüsselbegriffe in der Police ab, einschließlich „Computer-Hacking“, „Computervirus“, „Datensätze“, „Medien“, „Telekommunikationsgeräte“ und andere. EDV-Policen haben viele definierte Begriffe, da die Technologie dynamisch ist. Die großzügige Verwendung spezifischer Formulierungen in der Police trägt dazu bei, dass die beabsichtigte Deckung einer EDV-Police erhalten bleibt.

Der Versicherungsschutz gilt im Allgemeinen für:

  • Hacking (unbefugter Zugriff auf Computersysteme)
  • Virenschäden
  • Strommangel
  • Überlastung
  • Ausfälle

Typischerweise wird Versicherungsschutz für eine bestimmte Liste von Ereignissen gewährt, die materielle Schäden an elektronischen Geräten verursachen können. Für die wichtigsten Bereiche der EDV, wie Hardware, Software und Website-Server, gelten unterschiedliche Deckungen. Die versicherten Unternehmen müssen in der Regel bestimmte Bestimmungen einhalten, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, z. B. die ordnungsgemäße Erstellung und Speicherung von Sicherungsprogrammen.

Es gibt bestimmte Arten von Gegenständen, die im Allgemeinen nicht durch eine EDV-Police gedeckt werden können, wie z. B.:

  • Kopien von Konten, Rechnungen, Schuldverschreibungen, Aufzeichnungen, Auszügen, Urkunden, Manuskripten, Programmdokumenten und ähnlichen Gegenständen
  • Tragbare Computer, die gestohlen werden oder verschwinden
  • Gegenstände, die für illegale Transporte verwendet werden oder Schmuggelware sind
  • Gegenstände, die an andere vermietet oder verpachtet werden
  • Geld, Lebensmittelmarken, Lotterielose, Geld, Banknoten und Wertpapiere
  • Zum Verkauf bestimmtes Eigentum

Ein Unternehmen muss darauf achten, wie Verluste reguliert werden, insbesondere, ob Ansprüche nach dem aktuellen Wert der verlorenen Ausrüstung oder nach dem Wert, der für den Ersatz des Eigentums erforderlich ist, behandelt werden. Die ACV-Abrechnung ist ein Problem für Unternehmen, die ihre EDV-Ausrüstung nicht regelmäßig aktualisieren. Die Technologie ändert sich so schnell, dass die Zahlungen für vor Jahren gekaufte Geräte weit unter dem Wert liegen, der für die Sicherung neuer Geräte erforderlich ist. Andererseits wäre die Deckung der Wiederbeschaffungskosten für ein Unternehmen, das regelmäßig die Ausrüstung wechselt, nicht so kritisch, da das beschädigte Eigentum wahrscheinlich neuer ist.

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