Wenn Ihre Police jemals wegen Nichtzahlung gekündigt wurde, dann haben Sie höchstwahrscheinlich einen No-Loss-Brief ausgefüllt und unterschrieben, um Ihre Police wieder in Kraft zu setzen.
Ein No-Loss-Brief ist, einfach ausgedrückt, eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, die besagt, dass von dem Zeitpunkt an, an dem Ihre Police gekündigt wurde, bis zum aktuellen Datum keine Verluste oder Ansprüche bekannt waren.
Warum verlangt die Versicherungsgesellschaft dies?
Sie haben die Versicherungsgesellschaft gebeten, Ihre Police wieder in Kraft zu setzen (anstatt einen neuen Antrag mit einem neuen Gültigkeitsdatum zu stellen). Eine Bedingung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass Sie während der Zeit, in der Sie nicht versichert waren, keine Schäden oder Ansprüche hatten. Die Versicherungsgesellschaft würde Ihre Police nicht wieder in Kraft setzen wollen, wenn während der Zeit, in der Sie nicht versichert waren, ein Schaden eingetreten ist, den sie decken musste.
Ein wichtiger Hinweis zur Vorsicht! Die Versicherungsgesellschaften sind nicht verpflichtet, Ihren Vertrag wieder in Kraft zu setzen, oder können dies ablehnen. Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben, aber der offensichtlichste ist, dass Sie in der Vergangenheit zu viele Kündigungswarnungen erhalten haben. Daher sollten Sie niemals zulassen, dass Ihre Police in der Annahme gekündigt wird, dass sie wieder in Kraft gesetzt werden kann.
Hier ist ein Muster für eine Schadenfreiheitserklärung:
Dieses Schreiben bestätigt, dass seit (Datum der Kündigung) bis (Datum, an dem Sie die Erklärung unterschreiben) keinerlei Verluste eingetreten sind, die zu Ansprüchen jeglicher Art gegenüber den Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen führen könnten.
Ich bin mir bewusst, dass die Wiederinkraftsetzung meiner Versicherung von dieser Erklärung abhängt und dass falsche Angaben die Wiederinkraftsetzung ungültig machen.
Unterschrieben an diesem Datum, das unten angegeben ist:
__________________________ Datum:__/__/____
Wenn Sie weitere Fragen zu den No-Loss Letters haben, können Sie sich jederzeit an unser Büro wenden.