Der Unterschied zwischen Vollzeit-, Teilzeit- und Gelegenheitsarbeit kann manchmal verwirrend sein. Auch wenn es schwierig sein kann, zwischen den verschiedenen Arten von Arbeitnehmern zu unterscheiden, ist die richtige Einstufung Ihrer Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Eine falsche Einstufung kann schwerwiegende Folgen haben, u. a. einen Verstoß gegen den Modern Award oder die Unternehmensvereinbarung oder sogar eine Unterbezahlung.
Das Wesen der Gelegenheitsarbeit
Im Gegensatz zu einem Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten erwartet ein Gelegenheitsarbeiter keine kontinuierliche Arbeit oder garantierte Wochenstunden. Gelegenheitsarbeiter werden je nach Bedarf eingestellt, was eine flexible Dienstplangestaltung ermöglicht. Gelegenheitsarbeiter haben nicht die gleichen Rechte wie Festangestellte. So hat ein Gelegenheitsarbeiter beispielsweise keinen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Garantierte Arbeitszeiten;
- Bezahlter Urlaub für persönliche Zwecke/Pflegepersonal (gemeinhin als Krankheitsurlaub bezeichnet);
- Jahresurlaub;
- Abfindungsgeld; und
- Kündigung.
Auch wenn Gelegenheitsarbeiter die oben genannten Ansprüche nicht erhalten, haben sie Anspruch auf 2 Tage unbezahlten Pflegeurlaub pro Jahr, 2 Tage unbezahlten Urlaub aus Mitleid für jeden zulässigen Anlass und unbezahlten Urlaub für den Zivildienst. Gelegenheitsarbeiter haben zwar keinen Anspruch auf Jahresurlaub, erhalten keine Entlassungsentschädigung und haben auch nicht den Vorteil der Arbeitsplatzsicherheit wie festangestellte Mitarbeiter, aber sie erhalten einen Gelegenheitszuschlag von 25 % auf ihren Grundstundenlohn.
Arten von Gelegenheitsarbeitern
Es gibt zwei Arten von Gelegenheitsarbeitern, unregelmäßige Gelegenheitsarbeiter und regelmäßige und systematische Gelegenheitsarbeiter. Unregelmäßige Gelegenheitsarbeiter sind Arbeitnehmer, die keine konstanten Arbeitszeiten haben und nur sporadisch eingesetzt werden.
Langfristige Gelegenheitsarbeiter oder regelmäßige und systematische Gelegenheitsarbeiter sind Arbeitnehmer, die regelmäßige und systematische Arbeitszeiten haben (oder sogar an denselben Tagen in der Woche) und die allgemein erwarten, dass sie kontinuierlich arbeiten.
Nach 12 Monaten regulärer Beschäftigung bzw. sobald ein Gelegenheitsarbeiter als Langzeitbeschäftigter gilt, können Gelegenheitsarbeiter:
- flexible Arbeitsregelungen beantragen und
- Elternurlaub nehmen.
Außerdem können Langzeitgelegenheitsarbeiter im Allgemeinen eine Kündigungsschutzklage gegen ihren Arbeitgeber einreichen, wenn ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde. Langzeitgelegenheitsarbeiter haben zwar „zusätzliche“ Schutzmaßnahmen oder Rechte als sporadische Gelegenheitsarbeiter, aber sie haben keinen Anspruch auf eine Kündigung.
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