Eine konzerninterne Transaktion ist eine Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen (d.h. zwischen einer Muttergesellschaft und einer ihrer Tochtergesellschaften oder zwischen den Tochtergesellschaften einer Muttergesellschaft). Die Transaktionen zwischen den Mitgliedern einer Unternehmensgruppe müssen bei der Konsolidierung von verbundenen Unternehmen berücksichtigt und eliminiert werden.
Konzerninterne Transaktionen
Eine Zwischenergebniseliminierung ist eine Stornierung von konzerninternen Salden und Transaktionen bei der Erstellung von Konzernabschlüssen, wobei innerhalb des Konzerns übertragene Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf ihren ursprünglichen Buchwert zurückgeführt werden müssen und konzerninterne Gewinne oder Verluste entweder mit Hilfe eines Konzernarbeitsblattes oder eines Eliminierungsbuches aus dem Konzernabschluss eliminiert werden müssen.
Jede Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen einer Unternehmensgruppe erfordert eine Eliminierung, einschließlich:
- Eliminierung des Eigenkapitals bei Unternehmenskäufen – Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen erwirbt, wird nur der Anteil des Erwerbers am Eigenkapital des erworbenen Unternehmens durch Konsolidierung im Eigenkapitalteil des Konzernabschlusses eliminiert.
- Unrealisierter Gewinn im Endbestand aufgrund des konzerninternen Verkaufs von Vorräten über den Anschaffungskosten, die später nicht an Dritte vor dem Jahresende verkauft werden.
- Unrealisierter Gewinn aufgrund des konzerninternen Verkaufs von Anlagevermögen über dem Nettobuchwert – Solche Verkäufe sind nur interne Transfers von Vermögenswerten und es sollte kein Gewinn oder Verlust ausgewiesen werden.
- Eliminierung von Zwischengewinnen – Jegliche Zwischengewinne oder -verluste aus Vermögenswerten, die innerhalb des Konzerns verbleiben, müssen eliminiert werden, und nur Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit Dritten sollten in die konsolidierten Abschlüsse aufgenommen werden.
- Konzerninterne Darlehen – Wenn ein Konzernunternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen ein Darlehen gewährt, gibt es mehrere Posten, die auf beiden Seiten eliminiert werden müssen:
- Darlehensforderungen und Darlehensverbindlichkeiten;
- Zinserträge und Zinsaufwendungen; und
- Zinsverbindlichkeiten und Zinsforderungen.