Hier haben wir die wichtigsten Möglichkeiten aufgelistet, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, wenn man nach Spanien zieht. Die meisten dieser Arten von Aufenthaltsgenehmigungen können Sie beantragen, während Sie hier leben, ohne in Ihr Heimatland zurückkehren zu müssen. Wir haben uns auf die am leichtesten zugänglichen Do-it-yourself-Möglichkeiten konzentriert und nicht auf die Optionen, die hohe Investitionen oder die Unterstützung durch ein Unternehmen erfordern. Am Ende dieser Seite finden Sie Links zu Informationen über andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen.
Soziale Integration („Arraigo Social“)
Wer? Ein „irregulärer“ Nicht-EU-Bürger, der in Spanien lebt und seine Situation regularisieren möchte.
Hauptvoraussetzungen: Sie müssen nachweisen, dass sie seit mindestens drei Jahren in Spanien leben (mit nicht mehr als 120 Tagen außerhalb des Landes innerhalb dieser drei Jahre), fließend Spanisch sprechen und in die spanische Gesellschaft integriert sind. Sie müssen ein Arbeitsangebot haben, das mindestens ein Jahr lang gültig ist (mindestens 30 Stunden pro Woche), oder sich als Freiberufler mit einem Geschäftsplan und im Voraus unterzeichneten Verträgen mit Kunden bewerben, die dem spanischen Mindestlohn nach Abzug der Kosten entsprechen oder ihn übertreffen (6.390,13 Euro/Jahr, Stand 2015).
Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung KEINE gültige Aufenthaltsgenehmigung haben. Das bedeutet, dass Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erst auslaufen lassen oder bei extranjeria beantragen müssen, bevor Sie eine arraigo social beantragen können: Befristeter Arbeitsaufenthalt, gültig für ein Jahr und verlängerbar.
Offizielle Informationen der Regierung (auf Spanisch)
Änderung des Studentenvisums
Wer? Studenten, die von einem Studenten- zu einem Arbeitsaufenthalt wechseln möchten.
Hauptvoraussetzungen: Sie müssen mindestens drei Jahre in Spanien studiert haben und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie müssen ein für mindestens ein Jahr gültiges Jobangebot haben (mindestens 30 Stunden pro Woche) oder sich als Freiberufler mit einem Geschäftsplan und im Voraus unterzeichneten Verträgen mit Kunden bewerben, die dem spanischen Mindestlohn nach Abzug der Kosten entsprechen oder ihn übertreffen (6.390,13 Euro/Jahr, Stand 2015).
Art des Aufenthalts: Befristeter Arbeitsaufenthalt, gültig für ein Jahr und verlängerbar.
Offizielle Informationen über die Option Arbeitsvertrag (auf Spanisch)
Offizielle Informationen über die Option Selbstständigkeit (auf Spanisch)
Andere Arten von Modifikationen
Es gibt viele andere verschiedene „Modifikationen“. Wenn Sie derzeit einen legalen Status in Spanien haben, können Sie möglicherweise Ihren Wohnsitz „ändern“, um arbeiten zu können. Die gesamte Liste der Modifizierungsarten finden Sie hier (auf Spanisch).
Hochqualifizierte Arbeitnehmer
Wer? Akademisch ausgebildete Fachkräfte mit einem Jobangebot. Ihre Chancen auf eine Zulassung sind höher, wenn Sie eine angesehene Universität besucht haben oder wenn das Stellenangebot von einem großen Unternehmen oder in einem „strategischen Sektor“ stammt.
Hauptvoraussetzungen: Sie müssen einen Hochschulabschluss haben und ein Stellenangebot vorweisen können, das Ihren Fähigkeiten und Ihrer Erfahrung entspricht. Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung legal in Spanien aufhalten (auch mit einem Touristenvisum) oder sich bei einem Konsulat außerhalb Spaniens bewerben. Es ist zwar keine offizielle Voraussetzung, aber als Faustregel gilt, dass die Stelle mindestens 25.000 Euro pro Jahr einbringen sollte, da sonst die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Antrags geringer sind.
Art des Aufenthalts: Befristeter Arbeitsaufenthalt, gültig für zwei Jahre und verlängerbar
Sehen Sie sich die offiziellen Informationen der Regierung (auf Englisch) zu diesem Thema an, sowie unseren Blogbeitrag.
Technologisches Unternehmertum
Wer? Diejenigen, die eine hochtechnologische, wachstumsstarke Geschäftsidee haben und über die nötigen Qualifikationen verfügen, um diese umzusetzen.
Hauptvoraussetzungen: Ein vom Ministerium für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit genehmigter Geschäftsplan und finanzielle Mittel zur Gründung des Unternehmens. Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Spanien aufhalten (auch mit einem Touristenvisum) oder den Antrag bei einem Konsulat außerhalb Spaniens stellen.
Aufenthaltsart: Befristeter Arbeitsaufenthalt, gültig für zwei Jahre und verlängerbar
Sieh dir die offiziellen Informationen der Regierung (auf Englisch) zu diesem Thema an, sowie unseren Blogbeitrag.
Aufenthalt als Familienmitglied eines EU-Bürgers über eine Lebensgemeinschaft („Pareja de Hecho“) oder Ehe
Wer: Diejenigen, die in einer Beziehung sind und mit einem Partner zusammenleben, der EU-Bürger ist.
Hauptvoraussetzungen: Um sich für die „pareja de hecho“ zu qualifizieren, müssen Sie seit mindestens einem Jahr mit Ihrem Partner zusammenleben. Sie müssen mindestens zwei Zeugen haben, die Ihre Beziehung für gültig erklären können. Außerdem müssen Sie sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland als ledig, verwitwet, geschieden oder rechtlich getrennt lebend gelten. Sobald Sie Ihre Bescheinigung über die „parjeja de hecho“ haben, beantragen Sie Ihre Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, die Sie für einen langfristigen Aufenthalt qualifiziert. Die „Pareja de hecho“ ist eine geringere Verpflichtung als die Ehe, gewährt Ihnen aber die gleichen Rechte in Bezug auf den Aufenthalt.
Art des Aufenthalts: Arbeitsaufenthalt, gültig für fünf Jahre und verlängerbar
Offizielle Informationen der Regierung über „pareja de hecho“ (auf Spanisch)
Wie Sie die Aufenthaltskarte beantragen (sobald Sie verheiratet sind oder eine Bescheinigung über eine zivile Lebensgemeinschaft haben) (auf Spanisch)
Visum für Selbständige
Hinweis: Sie müssen in Ihr Heimatland zurückkehren, um das Visum abzuholen, Sie können den Prozess jedoch von Spanien aus starten. Dies ist die einzige Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wenn Sie weniger als drei Jahre in Spanien gelebt haben. (Andernfalls müssen Sie einen Arbeitgeber beauftragen, in Ihrem Namen einen Antrag als hochqualifizierte Arbeitskraft zu stellen.)
Wer: Personen, die in Spanien ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler arbeiten möchten.
Hauptvoraussetzungen: Ein Geschäftsplan, der es Ihnen ermöglicht, den spanischen Mindestlohn nach Abzug der Ausgaben zu verdienen (6.390,13 Euro/Jahr, Stand 2015). Vorab unterzeichnete Kontakte mit Unternehmen, die sich bereit erklären, Ihnen diesen Betrag zu zahlen.
Art des Wohnsitzes: Befristeter Arbeitsaufenthalt, gültig für ein Jahr und verlängerbar
Informationen von ICEX (auf Englisch)
Offizielle Informationen der Regierung (auf Spanisch)
Passt keine dieser Optionen auf Ihre Situation? Schauen Sie sich die vollständige Liste der offiziellen „Informationsblätter“ an, in denen Sie Informationen (auf Spanisch) über alle möglichen Optionen finden.
Schauen Sie sich auch diese nützliche englische Liste der Visumstypen an, die Sie erhalten können, um in Spanien zu leben und zu arbeiten, während Sie sich noch in Ihrem Heimatland befinden. (Wenn Sie bereits in Spanien sind, müssen Sie für die meisten dieser Visa in Ihr Heimatland reisen und einen Antrag bei Ihrem Konsulat stellen).