Der unmittelbare und informelle Charakter von Textnachrichten hat die Art und Weise, wie Menschen über große und kleine Entfernungen hinweg kommunizieren, revolutioniert. Als digitalisierte und nachvollziehbare Form der Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Parteien werden Textnachrichten häufig in Rechtsstreitigkeiten herangezogen. Aber ist eine Textnachricht ein rechtliches Dokument?
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E-Sign Act und einseitige Verträge
Können Textnachrichten sowohl einseitige als auch zweiseitige Verträge ersetzen, die zwischen einer oder mehreren Parteien ausgehandelt wurden?
Nach dem E-Sign Act aus dem Jahr 2000 erhalten elektronisch unterzeichnete Verträge das gleiche Gewicht wie Verträge auf Papier und Tinte. Damit können Medien wie elektronische Signaturen, Clickwrap-Vereinbarungen und Textnachrichten als einseitige Verträge fungieren, solange es eine eindeutige Methode der Zustimmung (Ankreuzen eines Kästchens, Textnachricht „Ich stimme zu“ usw.) und eine tatsächliche Benachrichtigung (Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Textnachricht als Vertragsdokument usw.) gibt.
Solange diese Bedingungen erfüllt sind, gelten Textnachrichten und andere Formen der elektronischen Kommunikation als rechtlich durchsetzbare Verträge vor Gericht. Das E-Sign-Gesetz gilt hauptsächlich für einseitige Verträge, bei denen nur eine Partei die Bedingungen des Anbieters akzeptieren muss. Die Text-to-Sign-Funktion von PactSafe ist ein klares Beispiel dafür, da standardisierte Verträge, die über PactSafe ausgestellt werden, sofort per SMS an Kunden und Klienten zur sofortigen Annahme gesendet werden können.
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Rechtsprechung zu Textnachrichten als bilaterale Verträge
Textnachrichten können auch zur Aushandlung und Annahme bilateraler Verträge verwendet werden. Bilaterale Verträge, die per Textnachricht angenommen werden, haben wie schriftliche Verträge ein Angebot, eine Gegenleistung, eine Geschäftsfähigkeit und eine Annahme. Im Jahr 2016 schuf St. John’s Holdings, LLC gegen Two Electronics, LLC den Präzedenzfall dafür, dass Textnachrichten gültige Rechtsdokumente sind.
St. John’s Holdings war dabei, eine Immobilie von Two Electronics in Danvers, MA, zu kaufen und erhielt eine Textnachricht von Two Electronics, die eine Absichtserklärung (LOI) enthielt. Die Textnachricht enthielt die Vertragsbedingungen und die Namen der Makler, die die Transaktion durchführten. Gemäß den Anweisungen in der Textnachricht unterzeichnete St. John’s Holdings die Absichtserklärung und stellte den Scheck für den Kauf der Immobilie aus. Two Electronics verkaufte die Immobilie jedoch später an einen Dritten und weigerte sich, den Scheck und die Absichtserklärung einzulösen.
Das Landgericht von Massachusetts entschied, dass die beiden Dokumente in der Textnachricht und der LOI ausreichten, um das Schriftformerfordernis des Statute of Frauds zu erfüllen.
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Da ein Immobilienvertrag nach staatlichem Vertragsrecht der Schriftform bedarf, würde die Bedeutung dieser Entscheidung bedeuten, dass Textnachrichten rechtlich gleichwertig mit bilateralen Verträgen sind, die mit Tinte und Papier geschrieben wurden.
Sollte man eine Textnachricht als Rechtsdokument verwenden?
Dieses Urteil besagt, dass Textnachrichten als rechtlich durchsetzbar angesehen werden können, solange sie die für einen zweiseitigen Vertrag erforderlichen Bedingungen in Bezug auf Angebot, Gegenleistung, Leistung und Annahme erfüllen. Das Urteil des Landgerichts von Massachusetts deutet auch darauf hin, dass diese Verträge schriftliche Verträge auf Papier und mit Tinte ersetzen können, wie sie im Statute of Frauds vorgeschrieben sind, das von vielen Bundesstaaten durchgesetzt wird.
Sowohl der E-Sign Act als auch die Analyse der Rechtsprechung in der Rechtssache St. John’s Holdings v. Two Electronics LLC machen deutlich, dass Textnachrichten zum Versenden und Annehmen einseitiger und zweiseitiger Verträge verwendet werden können. Der Begriff „Vertragsgegenstand“ sollte immer verwendet werden, wenn eine verbindliche Vereinbarung per Textnachricht ausgehandelt oder ausgearbeitet wird. Auf diese Weise wird die Absicht, zu verhandeln oder das Angebot zu ändern, klar verstanden.
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